| HANDELSBLATT, Montag, 5. Mai 2008, 08:16 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Aufschläge für Vorsatz und Fahrlässigkeit | ||||||||||||||||||||||||
Neuer Bußgeldkatalog sieht deutlich härtere Strafen vor | ||||||||||||||||||||||||
Raser und Drängler sollen ab dem kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder für gefährliches Überholen und nichtangepasste Geschwindigkeit würden ab dem 1.1.2009 verdoppelt, berichtete die „Bild“-Zeitung am Montag unter Berufung auf die Vorlage für den neuen Bußgeldkatalog. | ||||||||||||||||||||||||
rtr BERLIN. Gefährliches Überholen zum Beispiel werde 100 Euro statt bislang 50 Euro kosten. Dieselben Sätze gelten für unangepasste Geschwindigkeit etwa bei Regen und Glätte. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden teurer. So werden Fahrer mit 80 statt bislang 50 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie in Ortschaften zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fahren. Das Bundeskabinett werde den Gesetzentwurf am 21. Mai beschließen. Wer sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzt, muss nach der Vorlage beim ersten Verstoß 500 statt bislang 250 Euro zahlen. Beim zweiten Verstoß werden schon 1 000 Euro fällig, beim dritten 1 500.
Bei Rot über eine Ampel zu fahren soll 90 statt bislang 50 Euro teuer werden, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot zeigte 320 Euro. In den Bußgeldkatalog solle eine Erhöhungsklausel für nachweislich vorsätzlich oder fahrlässige Verstöße aufgenommen werden, berichtete die Zeitung weiter. Bei Fahrlässigkeit müssten Verkehrssünder demnach einen Aufschlag von 50 Prozent des Regelsatzes zahlen. | ||||||||||||||||||||||||
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