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HANDELSBLATT, Dienstag, 2. Januar 2007, 13:18 Uhr
Recht & Steuern

Aktuelle Urteile zum Mobilfunk im Auto

Telefonieren und gleichzeitig Auto fahren ist gefährlich - und verboten. Ausreden und "Erklärungsversuche" stoßen bei Polizei und Gerichten meist auf taube Ohren.


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Computer: Wer mit dem Hörer in der Hand gestoppt wird, muss 30 Euro berappen. Welche Funktion des Telefons der ertappte Autofahrer gerade benutzt hat, ist völlig egal. Ein Sportwagenbesitzer verteidigte sich, er habe gar nicht telefoniert, sondern eine auf dem Handy gespeicherte Notiz abgerufen. Von welcher technischen Raffinesse er sich ablenken ließ, sei unerheblich, sagten die Richter. Entscheidend sei allein, dass die Aufmerksamkeit nicht dem Verkehr galt (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 1005/02).

Rappelkiste: Glück hatte ein Kölner Autofahrer, der mit dem Handy am Steuer ertappt worden war. Er habe das ausgeschaltete Gerät nur auf die Mittelkonsole legen wollen, weil es in der Ablage laut rappelte, argumentierte der Mann. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln räumten ein, dass das Umbetten keine Benutzung im Sinne des Gesetzes sei. Allerdings zweifelten sie an der Version des Autofahrers und verwiesen den Fall zur erneuten Prüfung des Sachverhalts an das zuständige Amtsgericht (Oberlandesgericht Köln, 83 Ss-OWi 19/05).

Rotlicht: Ein Niedersachse fuhr über eine rote Ampel und wurde prompt geblitzt. Auf dem Foto war das Handy am Ohr deutlich zu sehen. Die Ordnungsbehörde verdonnerte ihn zu 150 Euro Geldbuße sowie einem Monat Fahrverbot. Zu Recht, sagten die Richter. Wer beim Telefonieren grobe Fahrfehler mache, müsse eben mit höheren Strafen rechnen (Oberlandesgericht Celle, 333 Ss 38/01 - Owi).

Abschlag: Ein Kieler wurde während eines Telefonats von einem Linksabbieger geschnitten. Er konnte nicht ausweichen, es krachte. Obwohl der Abbieger schuld war, bekam der Gerammte den Schaden nicht komplett ersetzt. Wegen der durchs Handy "eingeschränkten Reaktionsfähigkeit" gab es nur 80 Prozent (Landgericht Kiel, 7 S 100/04).


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