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30.01.2006 
„Jeder kann betroffen sein“

Geldstrafen sollen ab 2007 europaweit vollstreckt werden

Parkplatzprobleme kannte die 24-jährige Stephanie jahrelang nicht:

HB GOSLAR. Die Studentin in Mainz fuhr einen Wagen, der auf ihren Freund in Frankreich zugelassen war. In dessen Heimatort in den Bergen von Nizza kamen die „Knöllchen“ wegen Falschparkens nicht an. Mit solchen Tricks ist aber demnächst Schluss: Ab 2007 sollen Geldstrafen und -bußen im Straßenverkehr ab einer Höhe von 70 Euro europaweit vollstreckt werden können.

Was auf den ersten Blick höchst vernünftig erscheint, birgt im Detail einige rechtliche Probleme. So wird ein Verstoß gegen Verkehrsregeln in den EU-Ländern ganz unterschiedlich geahndet. Wer zum Beispiel in Belgien nur ein bisschen zu schnell fährt, muss gleich tief in die Tasche greifen. In Staaten wie Österreich oder Frankreich gibt es eine Art „Halterhaftung“: An Stelle des Fahrers wird der Halter eines Fahrzeugs bestraft, wenn er keine Auskunft darüber gibt, wer am Steuer gesessen hat. In Deutschland dagegen gilt auch bei Verkehrsdelikten ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht.

Außerdem wird in manchen Staaten Verhalten sanktioniert, das in Deutschland straffrei bliebe. In Österreich beispielsweise muss ein Fahrer ein Bußgeld zahlen, wenn er einen Atemalkoholtest verweigert. „Dass Verkehrssünder aus dem Ausland in vielen Fällen straflos bleiben, ist sicherlich auf Dauer kein akzeptabler Zustand in einem vereinten Europa“, erklärt der Justiziar des Autoclubs Europas (ACE), Volker Lempp. „Noch weniger akzeptabel ist jedoch, wenn europaweit eine Vollstreckungsmaschinerie in Gang gesetzt wird, in der der Betroffene gegen undurchsichtige und zweifelhafte Rechtsakte ausländischer Staaten de facto nichts ausrichten kann.“

Freibrief zum Abkassieren deutscher Autofahrer?

„Jeder kann betroffen sein“, sagt die Aachener Anwältin Nicola Meier-van Laak. Ihr Münchner Kollege Oskar Riedmeyer weist darauf hin, dass sich Autofahrer in einem ausländischen Straf- und Bußgeldverfahren in einer viel schlechteren Position befinden als diejenigen, die sich im eigenen Land verantworten müssen. Die Verfahrensordnung sei ihm unbekannt, „er versteht zumeist die ausländische Gerichtssprache nicht. Die Strafen sind in vielen Staaten unverhältnismäßig höher als in Deutschland“.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: ADAC befürchtet "kurzen Prozess"

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