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HANDELSBLATT, Samstag, 27. Januar 2007, 08:51 Uhr
Hintergrund

Stichwort: Feinstaub

Unter Feinstaub versteht man kleine Schwebeteilchen in der Luft, die höchstens zehn Mikrometer groß sind. Das entspricht etwa einem Zehntel der Dicke eines menschlichen Haares. Der Feinstaub in der Außenluft besteht unter anderem aus Dieselrußpartikeln, Industrieemissionen, Straßenstaub und Autoreifenabrieb.


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ap FRANKFURT/M. In Innenräumen entsteht er etwa durch Kopierer, Laserdrucker und Zigarettenrauch. Feinstaub belastet die Atemwege und die Lunge und kann zu Husten, Herzkreislaufstörungen oder Lungenkrebs führen.

Feinstaub entsteht auf natürliche Weise oder ist menschengemacht. Zu den Hauptverursachern gehören Verbrennungsanlagen zur Energieversorgung (Kraftwerke und Fernheizwerke), Abfallverbrennungsanlagen und Industrieprozesse wie Metall- oder Stahlerzeugung. In Ballungsräumen erzeugt vor allem der Verkehr Feinstaub, hauptsächlich die Verbrennung von Diesel. Dazu kommen der Abrieb von Reifen, Bremsen und Kupplungsbelägen sowie der aufgewirbelte Straßenstaub. Schienen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrtsmotoren sind weitere Quellen von Feinstaub.

Auch in Innenräumen entsteht Feinstaub, dessen Konzentration sogar um ein Vielfaches höher sein kann als in der Außenluft. Er entsteht durch alle Verbrennungsprozesse - auch bei Kerzen oder Räucherstäbchen - und durch Toner in Kopierern und Druckern.

Die winzigen Feinstaubteilchen gelangen über Atemwege und Blut direkt in viele Organe, auch ins Herz. Sie verursachen in den Atemwegen lokale Entzündungen und können so die Gesundheit schwerwiegend beeinträchtigen. Mögliche Folgen sind Husten, Atemnot, Atemwegs- und Herzkreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs und vorzeitige Todesfälle.

Laut EU-Kommission sterben jährlich allein in Europa mehr als 288 000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Für Deutschland veranschlagt die Studie 65 000 vorzeitige Todesfälle. Der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge sind jährlich bis zu 13 000 Todesfälle bei Kindern bis vier Jahren in den 52 europäischen WHO-Mitgliedstaaten auf die Feinstaubbelastung der Außenluft zurückzuführen.

Seit dem 1. Januar 2005 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die Grenzwerte für den Feinstaubstandard PM10 (PM = Particulate Matter) für die Außenluft festlegt: Seither darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte liegt bei den Bundesländern. Die zuständigen Behörden müssen Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen aufstellen, etwa Fahrverbote.

Am 1. März 2007 tritt in Deutschland die Verordnung für Feinstaub-Plaketten in Kraft, die Autos in vier Schadstoffklassen einteilt. Erlässt dann eine Kommune Fahrverbote in Umweltzonen, können dort nur Autos mit entsprechenden Plaketten fahren.


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