| HANDELSBLATT, Freitag, 27. Juli 2007, 10:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Reisen & Verkehr
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Was tun beim Unfall im Ausland? | ||||||||||||||||||||||||
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, muss damit rechnen, dass er in einen Unfall verwickelt wird. Zwar bleibt es oft beim Blechschaden, doch auch das kann unangenehm werden. | ||||||||||||||||||||||||
HB MÜNCHEN. Die Rechtsexperten des TÜV Süd haben einige Tipps zusammengestellt, die Autofahrern helfen, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. Zunächst muss man laut TÜV grundsätzlich wissen, dass ein Unfall jeweils nach dem Recht des „Tatortlandes“ reguliert wird. Es sei denn, zwei Deutsche lenken im Ausland ihren Wagen gegeneinander. Für den Normalfall, dass der Unfall nach ausländischem Recht reguliert wird, sind dem TÜV zufolge ein Kaskoschutz, ein Verkehrsrechtsschutz mit Auslandsgültigkeit und ein Auslandsschutzbrief, über den zum Beispiel die Rückführung des Unfallwagens nach Deutschland abgedeckt ist, nützliche Helfer. Am Unfallort ist nach Empfehlung der TÜV-Experten unbedingt an
Folgendes zu denken: Ist der Unfall in einem EU-Staat passiert, hat der deutsche Unfallbeteiligte den Angaben zufolge ein Recht darauf, in der Heimat alles mit einem so genannten Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung abzuwickeln, und zwar in deutscher Sprache. | ||||||||||||||||||||||||
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