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HANDELSBLATT, Sonntag, 1. April 2007, 13:36 Uhr
Richtiges Verhalten nach einem Autounfall

Checkliste: Was tun, wenns kracht?

Auf Deutschlands Straßen kracht es im Durchschnitt jede Minute zehnmal. Die meisten der rund 4,8 Millionen Unfälle im Jahr sind jedoch nur einfache Blechschäden. Eine unkomplizierte und schnelle Schadenregulierung wird hier zum wichtigsten Anliegen der Unfallbeteiligten.


HB HAMBURG. Die ersten Geschenke für Weihnachten sind sicher im Auto verstaut. Zufrieden und mit Vorfreude auf das Fest machen Sie sich auf den Weg nach Hause. Doch was tun, wenn der ganze Spaß abrupt vorbei ist? Beim Ausparken rammt Sie plötzlich Ihr Vordermann. Bleiben Sie ruhig, beherzigen Sie die folgenden Empfehlungen des Zentralrufs der Autoversicherer:

1. Die Unfallstelle unverzüglich sichern und räumen, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird.

2. Bei Unfällen nur mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Hier hilft der Europäische Unfallbericht oder fertigen Sie ein Unfallprotokoll an.

Denn ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht.

Zeichnen Sie dazu eine Skizze und falls möglich, fotografieren Sie von verschiedenen Standpunkten die Unfallstelle. Amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie von Zeugen dürfen nicht fehlen.

Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.

3. Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 - 25 0 26 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar und nennt Ihnen die Versicherung des Unfallgegners. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv werden und schneller an Ihr Geld kommen.

4. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich, informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft.

Noch ein wichtiger Hinweis: Geben Sie nie voreilig ein Schuldanerkenntnis ab. Und sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind, wenn Personen verletzt wurden oder wenn ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird - rufen Sie sofort die Polizei unter 112.


Weitere Informationen sowie den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter: »www.zentralruf.de

Blechschaden im Ausland?

Jeder Dritte reist mit dem eigenen Pkw in den Auslandsurlaub. Doch was tun, wenn die Ferienfreude durch einen Blechschaden getrübt wird? Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen solchen Unfall im Ausland. Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 kann der Zentralruf auch alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer ermitteln. Wer zum Beispiel in Polen einen Unfall mit einem polnischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der polnischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180/25 026. Dieser Service hat im Jahr 2004 bei ca. 30.000 Schadenfällen im Ausland geholfen.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet.

Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg (»www.verkehrsopferhilfe.de).

Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflicht schließt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen ein. Der Zentralruf benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.


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