| HANDELSBLATT, Montag, 3. Dezember 2007, 11:50 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Hintergrund | ||||||||||||||||||||||||
Die schärfsten Börsenregeln gelten im Regulierten Markt | ||||||||||||||||||||||||
Die striktesten Regeln an der Frankfurter Börse und damit auch die relativ größte Sicherheit für Anleger gelten am sogenannten Regulierten Markt. | ||||||||||||||||||||||||
ap FRANKFURT/MAIN. Grundlage ist das Wertpapierhandelsgesetz. Es schreibt Unternehmen vor einem Börsengang ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren sowie Folgepflichten vor. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 10 000 Aktien ausgeben. 25 Prozent der Aktien müssen in Streubesitz sein, dürfen also nicht von Großanlegern (Aktienbesitz von mehr als fünf Prozent) gehalten werden. Das Unternehmen muss nach Angaben der Frankfurter Wertpapierbörse einen Zulassungsprospekt vorlegen, in dem die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung der vergangenen drei Jahre ausgewiesen sind. Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihn genehmigt hat oder zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass die BaFin die Veröffentlichung untersagt hätte. Für Unternehmen im Regulierten Markt gelten auch nach dem Börsengang umfangreiche Pflichten. So müssen sie regelmäßig ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen und einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres vorlegen. Außerdem unterliegen sie der Ad-hoc-Publizität, das heißt, sie müssen sie selbst betreffende Insiderinformationen unverzüglich melden und publizieren. Die Geschäftsführung der Börse muss noch vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung per Fax informiert werden, damit sie notfalls den Handel mit der Aktie aussetzen kann. Seit dem 1. November 2007 ist die Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und den Geregelten Markt aufgehoben. Zum 1. November für die Segmente zugelassene Wertpapiere gelten seither als zum Regulierten Markt zugelassen. Für Firmen, die in einen der wichtigen Indizes wie den Dax oder den TecDax aufgenommen werden wollen, gelten zusätzliche Auflagen. Der Handel von Aktien auf dem Regulierten Markt erfolgt meist über die vollelektronische Plattform Xetra. Die Papiere können aber auch in traditioneller Weise „auf dem Börsenparkett“ im sogenannten Präsenzhandel gekauft und verkauft werden. | ||||||||||||||||||||||||
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