HB FRANKFURT.
Firmen, die im Open Market (früher: Freiverkehr) den Entry
Standard in Anspruch nehmen, müssen nach Angaben der Frankfurter
Wertpapierbörse unter anderem einen testierten Jahresabschluss
spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Geschäftsjahres auf der Unternehmensseite im Internet
veröffentlichen, ebenso einen Zwischenbericht nach den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres. Zudem müssen Unternehmensnachrichten,
die den Aktienkurs beeinflussen können, sofort veröffentlicht
werden.
Aktien im Entry Standard sind als Insiderpapiere eingestuft. Das
bedeutet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) sie im Hinblick auf die Regeln zum Insiderhandel und zum
Marktmissbrauch überwacht. Allerdings müssten sich Anleger bewusst
sein, dass die Anforderungen im Entry Standard nur geringfügig
höher seien als im Open Market und somit weniger Informationen als
im regulierten Segment zur Verfügung stünden und die Risiken höher
seien, gibt die Börse zu bedenken.