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07.09.2007 
Bund verordnet der Bahn

25 Prozent Entschädigung für eine Stunde Verspätung

Die Rechte von Bahnkunden werden gestärkt: Ab Mitte 2008 sollen Bahnreisende im Falle von Zugverspätungen Entschädigungen in bar ausgezahlt bekommen. Damit kommt der Bund einer EU-Verordnung zuvor, die 2010 in Kraft tritt.

Verspätungen können der Bahn künftig teuer zu stehen kommen. Foto: apLupe

Verspätungen können der Bahn künftig teuer zu stehen kommen. Foto: ap

ap BERLIN. Ab Mitte nächsten Jahres sollen Bahnkunden bei Zugverspätungen Geld zurückbekommen. Im Fernverkehr bedeutet das bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden 25 Prozent und darüber hinaus 50 Prozent Fahrpreisrückerstattung. Der Kunde kann auf Rückzahlung in bar bestehen. Er muss nicht mit einem Gutschein vorlieb nehmen, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag bei der Vorstellung der Eckpunkte eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahrgastrechte erklärte.

Deutschland greift damit einer EU-Verordnung vor, die voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft tritt. Die genannten Quoten gelten für den Fernverkehr. Im Nahverkehr, wo wegen der Häufigkeit von Zeitkarten die finanzielle Entschädigung schwieriger ist, gehen die Vorstellungen des deutschen Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Fahrgastrechte über die der EU hinaus. Hier will die Bundesregierung vorschreiben, dass die Kunden bei mehr als 20 Minuten Verspätung oder Ausfall eines Zuges eine höherwertige Verbindung desselben Unternehmens ohne Aufpreis nutzen können - also etwa einen ICE an Stelle des verspäteten Regional-Express. In den Nachtstunden darf nach Plänen der Ministerin bei Verspätung von einer Stunde oder Ausfall auf Kosten des Bahnunternehmens ein Taxi für eine Fahrt bis 50 Kilometer genutzt werden.

Eine eventuell bereits zwischen Bahnunternehmen und den Ländern als Bestellern der Zugfahrten bestehende Regelung über Pönalen bei Verspätungen sei davon nicht berührt, erklärte Zypries. Die Bahn, die solche Verträge mit mehreren Bundesländern abgeschlossen hat, hatte in der Vergangenheit geltend gemacht, dass sie nicht zwei Mal für dieselbe Verspätung zahlen wolle.

Die Ministerin sagte, das müsse die Bahn mit den Ländern ausmachen. Auf die Frage, was die Einführung der Regeln die Bahn koste, sagte sie: „Wenn die Bahn pünktlich ist: nichts.“ Vom Entschädigungsanspruch ausgenommen sind Verspätungen, die aus außerbetrieblichen Vorkommnissen wie etwa Suizidfällen herrühren, nicht aber streikbedingte Verspätungen.

Die Ministerin erklärte, der Referentenentwurf solle Mitte Oktober fertig sein, den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erwarte sie bis zur Jahresmitte 2008. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Die entsprechende EU-Verordnung ist zwar zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmt, aber sie muss noch im Parlament verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Erst zwei Jahre danach tritt sie in Kraft. Sie sieht im übrigen erhebliche Verbesserungen für Behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen in der gesamten Europäischen Union vor. Einzelne Staaten können sich aber für weitere 15 Jahre von der Umsetzung der Regeln befreien lassen.

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