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HANDELSBLATT, Donnerstag, 8. Mai 2008, 14:25 Uhr
Verbraucherschutz

Brüssel setzt Fluglinien bei Online-Tickets unter Druck

Beim Ticketkauf im Internet werden Kunden von Fluggesellschaft vielfach noch immer irregeführt und geschröpft, wie eine aktuelle Untersuchung belegt.. Die EU-Kommission will die Fluggesellschaften nun zu verbraucherfreundlicheren Konditionen beim Kauf von Online-Tickets zwingen.


HB BRÜSSEL. Fluggesellschaften täuschen ihre Kunden nach Ansicht der EU weiterhin beim Ticketkauf im Internet. EU- Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva drohte am Donnerstag in Brüssel, alle Mittel auszuschöpfen und gegebenenfalls Vorschriften zu verschärfen, wenn die Branche die Missstände nicht bis zum 1. Mai 2009 abgestellt hat.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass jeder dritte Verbraucher, der online ein Flugticket buchen will, geschröpft, irregeführt oder verwirrt wird“, sagte Kuneva. „Meine Botschaft an die Unternehmen ist klar: entweder sie handeln jetzt, oder wir werden handeln.“ Immerhin seien mehr als die Hälfte der Verstöße gegen Verbraucherrecht inzwischen abgestellt worden.

An einer Untersuchung zum Thema in den vergangenen sieben Monaten nahmen zunächst 13, später 15 europäische Staaten teil. Deutschland war nicht dabei, da die Behörden schon im Alleingang Webseiten von Fluggesellschaften unter die Lupe genommen hatten, wie die Kommissarin erläuterte. Verbraucherschützer in Europa fanden Verstöße auf 137 von 386 Internetseiten. Das größte Problem (58 Prozent) waren nach demnach irreführende Preisangaben. Zudem fanden sich auf fast der Hälfte der Seiten (49 Prozent) Vertragsbedingungen, die den Kunden benachteiligten, wie es weiter hieß. In fast jedem siebten Fall (15 Prozent) sei der angebotene Flug nicht verfügbar gewesen.

Ins Visier der Verbraucherschützer kamen nach den Angaben sowohl Fluggesellschaften als auch Reiseveranstalter und Webseiten, die Preisvergleiche anbieten. „Der Unterschied zwischen herkömmlichen und sogenannten Billigfluganbietern wird in der Praxis zunehmend verwischt“, schrieb die Kommission. „Die meisten Mitgliedstaaten können aufgrund rechtlicher Beschränkungen in diesem Stadium die Namen der Unternehmen nicht veröffentlichen, solange Ermittlungen beziehungsweise Verfahren laufen.“ Norwegen und Schweden hätten Listen im Internet mit Webseiten von Gesellschaften veröffentlicht.


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