Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits Anfang März die rechtlichen Voraussetzungen für Handy-Telefonate in Flugzeugen geschaffen. Sofern die nötigen technischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, dürfen deutsche Fluggesellschaften seither die Nutzung von Handys an Bord erlauben.
Ohne europaweit einheitlichen Ansatz hätten die Airlines den neuen Service aber nur auf Inlandsflügen anbieten können und für alle übrigen Verbindungen eine eigene Zulassung bei der jeweiligen nationalen Behörde erwirken müssen. Mit der Kommissionsentscheidung ist klargestellt, dass eine etwa in Deutschland erlangte Zulassung automatisch auch in allen übrigen 26 EU-Staaten gilt.
Da im internationalen Luftraum die Bestimmungen des Heimatlands einer jeden Fluggesellschaft gelten, werden USA-Reisende künftig auch über dem Atlantik telefonieren können. Für den US-Luftraum müssten die Fluggesellschaften hingegen eine eigene Genehmigung besorgen, dasselbe gilt für Flüge in andere Weltregionen.
Die von den Telefonanbietern AeroMobile, OnAir und H4 hergestellten neuen Bordsysteme sind über Satellit mit dem Boden verbunden. Spezielle Instrumente verhindern, dass sich die Mobiltelefone direkt in terrestrische Netzwerke am Boden einwählen und die Flugzeugtechnik stören.
Die Preisgrenzen für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland werden im Flugzeug nicht gelten, da sie nur für terrestrische Mobilfunknetze festgelegt wurden. „Wir gehen davon aus, dass die neuen Dienste ein bisschen teurer sein werden als Mobiltelefonate am Boden“, sagte Kommissionssprecher Martin Selmayr.

