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HANDELSBLATT, Mittwoch, 10. Januar 2007, 14:54 Uhr
Staatsanwaltschaft

Ahnungslosigkeit auf der Transrapidstrecke

Das schwere Unglück auf der Transrapidstrecke im Emsland, bei dem 23 Menschen ums Leben kam, wurde durch fehlende Kommunikation ausgelöst. Weil der Werkstattwagen schlicht vom startenden Transrapid nichts wusste, kam es zu dem Unfall.


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HB OSNABRÜCK. Zwei unterschiedliche Funksysteme haben auf der Transrapid-Teststrecke im Emsland eine direkte Kommunikation zwischen Magnetbahn und anderen Fahrzeugen verhindert und damit offensichtlich zu dem schweren Unglück vom September beigetragen. Der Werkstattwagen, mit dem die Magnetbahn kollidierte, sei in das Kommunikationssystem der Teststrecke nicht eingebunden gewesen und habe ein eigenes Funksystem gehabt, bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, eine Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Bei nur einem Funksystem hätte der Fahrer des Werkstattwagens die Streckenfreigabe für den Transrapid mithören und möglicherweise das Unglück verhindern könnten“, sagte der Staatsanwalt. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums gab es auf der Teststrecke sogar drei verschiedene Funksysteme. Der Funkverkehr mit den Sonderfahrzeugen sei über Handfunkgeräte und Feststationen abgewickelt worden, sagte Ministeriumssprecher Christian Haegele. Dies sei unabhängig von der Betriebskommunikation zur Übertragungen von Daten und Gesprächen zum Transrapid geschehen.

Zudem habe es noch ein internes Kommunikationssystem gegeben, über das die verschiedenen Betriebsräume der Teststrecke verbunden gewesen seien. „Das Sonderfahrzeug und der Transrapid konnten nicht kommunizieren“, sagte der Ministeriumssprecher. Die drei unterschiedlichen Systeme entsprächen aber der vom Wirtschaftsministerium erteilten Betriebsgenehmigung. Der TÜV habe das Kommunikationssystem geprüft und nicht beanstandet. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu klären, ob die unterschiedlichen Systeme zum Unfall beigetragen hätten.

Staatsanwalt Retemeyer sagte, die Sonderfahrzeuge, die allmorgendlich die Teststrecke kontrolliert hätten, seien für das Betriebssystem der Magnetschwebebahn praktisch nicht existent gewesen. Man habe sich für eine Absicherung der motorbetriebenen Sonderfahrzeuge durch menschliche Aufsicht entschieden. Vor dem Unfall hätten die drei Personen, die die Strecke vor der Freigabe kontrollieren sollten, nicht aufgepasst. Die Tatsache, dass es verschiedene Funksysteme gegeben habe, sei strafrechtlich nicht relevant.

Vor dem Unfall war dem Transrapid freie Fahrt gegeben worden, obwohl sich der Werkstattwagen noch auf der Teststrecke befand. Bei dem Zusammenstoß starben am 22. September 23 Menschen, zehn weitere wurden verletzt.

Der Transrapid-Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages, der sich bereits in nicht öffentlicher Sitzung mit den unterschiedlichen Funksystemen befasste, wartete unterdessen immer noch auf die Akten der niedersächsischen Landesregierung zum Transrapid. Unterlagen der Staatsanwaltschaft Osnabrück liegen dem Gremium bereits vor.

Wie eine Regierungssprecherin sagte, will das Landeskabinett kommende Woche über die Überstellung der Akten rund 80 Aktenordner beschließen, die in Wirtschaftsministerium und Staatskanzlei zusammengestellt worden sind. Der Ausschuss hatte die Unterlagen bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 15. Dezember angefordert.


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