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13.11.2007 

Das USchadG tritt ein, wenn Firmen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und den Boden schädigen – egal ob durch gewöhnliche Geschäftstätigkeit oder durch Unfall. Die aus den bundesweit einheitlichen Regeln entstehenden Haftungsrisiken seien kaum bekannt, heißt es in der Axa-Studie: 34 Prozent der befragten 300 Firmen hätten vom USchadG gehört, sich aber nur oberflächlich damit beschäftigt. Bei den kleinen und mittleren Firmen ist die Zahl wesentlich geringer.

Nun lässt die Axa dies nicht ohne Eigeninteresse erfragen, sondern pro domo: Die Versicherung hat schon ein passendes Produktangebot parat. Doch es lohnt sich für Firmen tatsächlich, Haftungsfolgen des USchadG näher zu beleuchten: Künftig haben Umweltverbände das Recht, Sanierung vor Gericht durchzusetzen. Es geht nicht nur um Schadensersatz oder Geldstrafen, sondern um kostspielige Sanierung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Wie das auszusehen hat, wird wohl im Einzelfall entschieden. Dem „Großen Mausohr“ im Rathaus Höxter jedenfalls müsste im Schadensfall wohl ein großer, ungestörter Raum mit günstigem Mikroklima geschaffen werden – so wie es die Fledermäuse im dortigen Dachboden vorfinden.

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