Formal bleibt die Mindestlohnverordnung trotz des Richterspruchs vorerst gültig: Weil das Arbeitsministerium sofort Berufung beantragt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht davon aus, dass das Urteil auch keinen Bestand hat, da es früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesarbeitsgerichts widerspreche. Für die Berufung erhielt Scholz am Montag auch Rückendeckung der Spitze der CDU – abweichend von der Position ihres Wirtschaftsflügels. Das Berliner Urteil werde im weiteren Verfahren voraussichtlich wieder aufgehoben, sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla voraus. Die Kritiker sehen das anders: Immerhin habe es bisher gar keinen vergleichbaren Fall konkurrierender Tarifverträge gegeben.
Fragt man die Führungskräfte im Handelsblatt Business-Monitor, dann halten ohnehin die meisten den Ansatz eines branchenbezogenen Mindestlohns für einen besseren Weg als eine einheitliche gesetzliche Regelung. Vor die Wahl gestellt, würden sich 82 Prozent für die Branchenlösung Weg entscheiden.
Dass die Top-Manager kaum Berührungsängste gegenüber dem Mindestlohn haben, zeigt sich auch, wenn man sie direkt nach der entsprechenden Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) fragt: Würde sich der DGB mit einem einheitlichen Mindestlohn von „mindestens 7,50 Euro“ durchsetzen, zögen 78 Prozent ausdrücklich „keine Konsequenzen“. Kritischer reagiert auch hier allerdings das verarbeitende Gewerbe: Dort würden immerhin 28 Prozent mit Stellenabbau oder Verlagerung ins Ausland reagieren.
Unabhängig von ihren konkreten Reaktionen lehnen ansonsten 27 Prozent der Top-Manager jegliche Mindestlöhne strikt ab. Weitere 46 Prozent halten sie „allenfalls in Ausnahmefällen für akzeptabel“. In diesem Punkt hat die Debatte der vergangenen Monate dem Mindestlohn zumindest keine neuen Anhänger beschert: Seit die Top-Manager vor einem guten Jahr im Handelsblatt Business-Monitor dazu befragt wurden, ist ihr generelles Urteil eher etwas skeptischer geworden.




