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09.06.2008 
Arbeitsmarktforschung

Die dunkle Seite des Kündigungsschutzes

von Olaf Storbeck

Der Kündigungsschutz soll Arbeitnehmer vor Chef-Willkür schützen. Liberale Ökonomen warnen aber vor Negativ-Effekten - weil sich Firmen dann mit Neueinstellungen zurückhielten. Ob das so ist, haben Experimental-Ökonomen jetzt im Labor untersucht. Kein Kündigungsschutz, so ihr Ergebnis, bedeutet noch lange nicht "Hire and fire".

Lupe

Welche Folgen hat rigider Kündigungsschutz für die Beschäftigung? An dieser Frage beißen sich Arbeitsmarktforscher bislang weitgehend die Zähne aus.

In der Theorie ist die Antwort relativ klar: Kündigungsschutz birgt für Unternehmen ein Risiko. Sie müssen einen Mitarbeiter auch dann weiterbeschäftigen, wenn sie das gar nicht mehr wollen. Um eine solche Situation zu verhindern, stellen rationale Firmen nur so wenig Personal ein wie irgendwie möglich. Für Arbeitslose wird es daher schwerer, einen Job zu finden.

So weit die Theorie. Wenn also Kündigungsschutz die Neueinstellung von Mitarbeitern hemmt, müsste man den Effekt im wirklichen Leben messen können. Genau damit tun sich empirische Arbeitsmarktforscher bislang aber schwer.


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Ein Forscherteam um den Bonner Ökonomen Armin Falk hat sich dem Thema jetzt auf neuem Wege genähert: In Labor-Experimenten simulierten die Wissenschaftler künstliche Arbeitsmärkte, in denen sie die Effekte von Kündigungsschutz-Gesetzen analysieren. (» Link zur Studie.) Mehr als 400 Bonner Studenten agierten dabei als Unternehmer und als Beschäftigte - sie konnten in ihren Rollen echtes Geld verdienen.

Die Herangehensweise der Forscher hatte einen großen Vorteil: Anders als in der Realität, wo stets viele Faktoren gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt wirken, hatten die Wissenschaftler im Labor jedes Detail unter Kontrolle.

Die wichtigsten Merkmale von realen Arbeitsmärkten reproduzierten sie im Experiment. So hatten die Arbeitgeber nur begrenzten Einfluss darauf, wie gut und gewissenhaft die Beschäftigten arbeiteten. Die Chefs konnten zwar signalisieren, welches Engagement sie sich wünschten - hatten aber keine Sanktionsmöglichkeit. Die tatsächliche Leistung eines Beschäftigten konnte der Unternehmer erst beurteilen, nachdem der Lohn gezahlt und die Arbeit getan war.

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