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20.12.2007 
Gesetz zur Vorratsspeicherung

Hirsch kündigt Verfassungsbeschwerde an

Der ehemalige nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch macht Front gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Zum Inkrafttreten am 1. Januar nächsten Jahres will er Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz einlegen.

HB DÜSSELDORF. Der frühere nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) legt zusammen mit Parteikollegen Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten ein. Der Staat könne nicht alle Bürger wie potenzielle Straftäter behandeln, sagte Hirsch am Donnerstag in Düsseldorf. Das geplante Gesetz verstoße klar gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Hirsch legt die Beschwerde auch im Namen zahlreicher Parteikollegen ein, darunter Bundestags-Vizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sowie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki.

„Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen“, erklärte Hirsch. Er betrachte es als Ermutigung, dass auch andere Bürger Verfassungsbeschwerden planten. Seine eigene Beschwerde liege „fertig auf dem Tisch“. Sie werde am 1. Januar in Karlsruhe eintreffen, wenn auch das Gesetz in Kraft trete.

Das im November verabschiedete Gesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2008 die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, E-Mails und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelung der großen Koalition geht weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus.

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