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17.04.2008 
Eindringen in Privat-Wohnungen

Bayern will Sonderweg bei Online-Durchsuchungen

Bayern will bei der geplanten Online-Durchsuchung von Computern einen Sonderweg einschlagen. Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, der Freistaat wolle dabei über die in der Großen Koalition festgelegten Bedingungen hinaus gehen.

HB BERLIN. Es sei nicht einzusehen, warum Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben, wird Herrmann in der „Berliner Zeitung“ zitiert. Den Ermittlern zu verbieten, Wohnungen von Verdächtigen zu betreten, schaffe eine Sicherheitslücke.

„Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen müssen“, sagte der CSU-Politiker. In der bayerischen Regelung zur Online-Datenerhebung „werden wir dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen“, fügte Herrmann hinzu.

Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), der derzeit Vorsitzender der IMK ist, deutete an, dass ein Eindringen in Wohnungen eventuell später erneut diskutiert werden müsse. Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): „Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein. (...) Hier wird man nachbessern müssen.“

Der hart errungene Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Zypries (SPD) sieht bisher vor, dass Sicherheitsbeamte zur Computer- Durchsuchung von Verdächtigen nicht heimlich in deren Privat-Wohnung eindringen dürfen. Programme zum Ausspähen von Computerdaten, sogenannte Trojaner, dürften demnach nur von Außen, etwa per E-Mail- Anhang, auf Rechner von Verdächtigen aufgespielt werden. Die Länder müssen der Gesetzesnovelle im Bundesrat zustimmen.

Die Online-Durchsuchung wird in der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) zur Terrorismus-Bekämpfung geregelt. Wie der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Paris, am Mittwoch in Berlin deutlich machte, dürfen laut Novelle Polizisten zur Wohnraumüberwachung künftig nicht nur Mikrofone, sondern auch Kameras installieren. Dabei könne sehr wohl der Wohnraum betreten werden. Die deutschen Geheimdienste dürfen aber auch künftig keine Informationen verwenden, die bei Abhöraktionen von „verwanzten“ Wohnungen gewonnen werden.

Während die Befürworter der Novelle sich mit dem Kompromiss zufrieden zeigten, sahen Politiker der Opposition und Datenschützer die Bürgerrechte in Gefahr. Innenminister Schäuble hatte zunächst dafür plädiert, Sicherheitsbeamten auch zur Installierung von Trojanern den Zutritt zur betroffenen Wohnung zu erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar in einer Entscheidung für das Land Nordrhein- Westfalen Online-Durchsuchungen aber an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das Gericht bestätigte insofern die Position von Justizministerin Zypries und der SPD.

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