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18.04.2008 
BKA-Novelle

Auch Unverdächtige könnten überwacht werden

Wanzen und Videokameras – die Sicherheitsbehörden des Bundes könnten künftig auch Wohnungen unbescholtener Bürger überwachen, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Das sieht zumindest der Entwurf des BKA-Gesetzes vor.

Abhören erlaubt: Das neue BKA-Gesetz könnte auch zu Überwachung Unverdächtiger führen. Foto: dpa Lupe

Abhören erlaubt: Das neue BKA-Gesetz könnte auch zu Überwachung Unverdächtiger führen. Foto: dpa

HB BERLIN. Unverdächtige Bürgern könnten künftig mit Wanzen und Videokameras überwacht werden, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Dies geht aus dem Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hervor.

Dort heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person „richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin. Insbesondere Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Diese „neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse“ werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen.

Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“ Als chancenlos bezeichnete Wiefelspütz den Vorstoß einiger Unionsländer, ihrer Landespolizei im Zuge von Online-Durchsuchungen auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben. „Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.“ Entsprechende Befugnisse würde das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären.

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