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22.05.2008 
Bremer Bürgerschaft

Wahl muss teilweise wiederholt werden

Mehr als ein Jahr nach der Bürgerschaftswahl in Bremen muss in einem Stimmbezirk in Bremerhaven neu gewählt werden. Das entschied der Staatsgerichtshof des kleinsten Bundeslandes am Donnerstag. Damit könnte er einen Präzedenzfall geschaffen haben.

HB BREMEN. Die Wahlprüfungsbeschwerden seien zulässig, sagte der Vorsitzende Richter, Prof. Alfred Rinken, und sprach von gravierenden Fehlern.

Die Wahl in dem Bezirk muss innerhalb von drei Monaten wiederholt werden. Das Ergebnis kann Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben, die Mehrheit der rot-grünen Regierung ist aber nicht gefährdet.

Landeswahlleiter Jürgen Wayand sprach von einem „Präzedenzfall“. Erstmals werde später als ein halbes Jahr nach dem ursprünglichen Wahltermin wegen eines staatlichen Fehlers eine Neuwahl anberaumt.

Während innerhalb der Sechs-Monats-Frist noch die alten Wählerverzeichnisse ihre Gültigkeit hätten, müsse nun ein völlig neues erstellt werden, sagte Wayand.

Die Wählervereinigung „Bürger in Wut“ hatte eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Bei der Wahl im Mai 2007 verpasste die Vereinigung den Einzug ins Parlament um eine Stimme. Sie bekam 2216 Stimmen und verfehlte damit einen der 15 für Bremerhaven in der Bürgerschaft reservierten Plätze.

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