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22.05.2008 
Steuer-Debatte

Steuerzahlerbund: Steuersenkungen angehen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat angesichts sprudelnder Einnahmequellen des Staates umfassende Entlastungen für die Bürger gefordert – allerdings erst für die Zeit nach der Bundestagswahl 2009.

HB BERLIN. Nach der Bundestagswahl 2009 müsse zügig eine umfassende Reform der Lohn- und Einkommensteuer angepackt werden, verlangte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke am Donnerstag in Berlin.

Insbesondere der sogenannte Mittelstandsbauch im Steuertarif solle beseitigt werden, der untere und mittlere Einkommen belaste. „Das heißt nicht, dass wir morgen oder zum 1. Januar 2009 eine grundlegende Reform der Lohn- und Einkommensteuer einfordern“, sagte Däke.

Das Steuersenkungskonzept der CSU weise gleichwohl in die richtige Richtung, sagte Däke. Die CSU sieht Spielraum für Steuerentlastungen schon ab 2009 und stellte jüngst den Vorrang der Haushaltssanierung in Frage.

Anders als etwa Bundesfinanzminister Peer Steinbrück behaupte, stünden Haushaltskonsolidierung und Steuersenkungen nicht im Widerspruch, sagte Däke.

Um Steuerentlastungen finanziell zu schultern, müsse allerdings konsequent der Rotstift angesetzt werden. Durch Subventionsabbau und Einsparungen in den einzelnen Ressorts könnten allein rund sechs Milliarden Euro eingespart werden.

Damit seien auch kurzfristige Steuerentlastungen wie die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an problemlos zu stemmen. Auch müsse es beim alten Kilometersatz bleiben. „Angesichts der hohen Spritpreise wäre eine Absenkung verfassungswidrig“, mahnte Däke.

Auch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen trügen zur Konsolidierung bei: „Selbst wenn die kurzfristigen Entlastungen für die Steuerzahler abgezogen werden, nimmt der Staat bis zum Jahr 2011 noch über 60 Milliarden zusätzliche Steuern ein“, sagte Däke.

Der Steuerzahlerbund fordert in einem eigenen Reformkonzept, den Spitzensteuersatz auf 60 000 Euro anzuheben.

Die heutige Einkommensgrenze von 52 152 Euro bedeute, dass man bereits beim 1,3-fachen eines Durchschnittseinkommens als Spitzenverdiener gelte.

Vor 50 Jahren habe der Spitzensteuersatz erst beim 20-fachen gegriffen. Zugleich solle der Grundfreibetrag auf 8000 Euro angehoben werden, um auch weiterhin die Steuerfreistellung des Existenzminimums zu sichern.

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