Ein erster Versuch, die Zusage einzulösen, scheiterte an der Union. Sie war nicht bereit, einen Reformvorschlag von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) mitzutragen. Er sah vor, dass der Erwerb einer Immobilie wie andere Riester-Produkte während des Arbeitslebens steuerlich gefördert wird. Dafür hätte der Riester-Sparer den Vorteil des mietfreien Wohnens im Alter versteuern müssen (nachgelagerte Besteuerung). Dadurch wäre die Steuerlast auf das Alterseinkommen, das sich zum Beispiel aus einer gesetzlichen Rente und Betriebsrente zusammensetzt, gestiegen. Es ist aber oft deutlich niedriger als das zuvor erzielte Erwerbseinkommen.
Zudem wollte Steinbrück die Bausparprämie von 45 Euro pro Erwachsenen und Jahr abschaffen, um die durch die Riesterförderung der Immobilie erwarteten Steuerausfälle von 900 Mill. Euro im Jahr um etwa 500 Mill. Euro zu verringern.
Vor allem dazu war die Union nicht bereit. Sie fürchtete das Aus für die vor allem im CDU-geführten Baden-Württemberg ansässigen Bausparkassen. Für sie ist die Prämie, die Bausparer mit einem Einkommen von bis zu 25 600 für Ledige und 51 200 Euro für Verheiratete erhalten, ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
Hier zeichnet sich nun ein für die Union akzeptabler Kompromiss ab. Danach soll die Prämie nur noch gewährt werden, wenn das angesparte Geld „wohungsnah“ ausgegeben wird. Bislang könnte man sich dafür auch ein Auto kaufen.
Lesen Sie weiter auf Seite 3: Riester-Förderung des Alterswohnsitzes.

