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03.01.2008 

Eine derartige Ausweitung der Versicherungspflicht wird auch vom Unions-Rentenexperten Peter Weiß (CDU) unterstützt: „Das könnte ich mir gut vorstellen“, sagte er dem Handelsblatt. „Grundsätzlich“ halte er es zudem für richtig, „Geringverdiener nach langer Berufstätigkeit nicht in der Grundsicherung enden zu lassen“. Er teile also das Anliegen des Sockelrenten-Modells, hege aber Bedenken wegen der Kosten. Rürup hatte gesagt, die erforderlichen Steuermittel seien nicht zu beziffern.

Weiß schlug stattdessen vor, prinzipiell am System der bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter festzuhalten. Doch sollten Einkünfte aus Riester-Policen und Betriebsrenten nach seiner Meinung künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte mit der Sozialleistung verrechnet werden. „Wer vorsorgt, hätte so auf jeden Fall etwas ,on top’ zur Grundsicherung“, sagte Weiß.

Arbeitgeberpräsident Hundt lehnte Rürups Modell hingegen rundweg ab. Die Argumente für eine neue Leistungsausweitung seien „wenig überzeugend“, monierte er. Als Sozialleistung müsse die Grundsicherung nachrangig gegenüber vorhandenem Einkommen oder Vermögen bleiben. Zudem gebe es für Geringverdiener bereits eine hohe Riester-Förderung. Einen Monatsbeitrag von fünf Euro für die Vorsorge könne sich „auch ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger leisten“, sagte Hundt.

Die Bundesregierung verhält sich in der Diskussion bislang abwartend. Derzeit gebe es „keine Überlegungen“ für Änderungen am Grundsicherungssystem, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums.


Sockelrente contra Schonvermögen

Fehlanreiz

Seit 2003 erhalten Personen, die nur Anspruch auf eine Mini-Rente erworben haben, die Grundsicherung im Alter. Das sind etwa 660 Euro im Monat. Anders als bei der Sozialhilfe wird das Vermögen der Kinder nicht herangezogen. Eigene Einkünfte aus Betriebsrenten und Riester-Verträgen werden aber verrechnet. Deswegen haben Geringverdiener keinen Anreiz zur privaten Vorsorge.

Große Lösung

Rentenexperte Rürup schlägt eine steuerfinanzierte Sockelrente über dem Grundsicherungsniveau vor. Dadurch würde langjährige Beitragszahlung belohnt. Außerdem blieben sonstige Alterseinkünfte vom Zugriff des Fiskus verschont.

Kleine Lösung

Alternativ könnten ähnlich wie beim Hartz-IV-Bezug Ansprüche aus Riester-Renten ganz oder teilweise zum Schonvermögen erklärt und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden.

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