Die AOK begnügte sich damit nicht. Sie beschritt den Sozialrechtsweg. Beim vom Bundessozialgericht (BSG) am 11. Dezember 2007 für örtlich zuständig erklärten Sozialgericht Stuttgart erhob sie im einstweiligen Rechtsverfahren Anfechtungsklage gegen das Zuschlagverbot der Vergabekammern. Kurz vor Weihnachten entschied Stuttgart: Die Sozialgerichte und nicht die Vergabekammern seien zuständig. Dies ergebe sich schon aus dem Sozialgerichtsgesetz, das Streitigkeiten zwischen Kassen und Leistungsanbietern den Sozialgerichten zuweise. Auch in der Sache gab das Sozialgericht der AOK Recht. Sie unterliege nicht dem Vergaberecht. Die Ausschreibung sei transparent und diskriminierungsfrei erfolgt. Folglich dürfe die AOK sämtliche Verträge zum 1. Januar 2008 schließen. Die Vergabekammern haben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Nun hat die AOK die Qual der Wahl. Schließt sie die Verträge, drohen ihr Bußgelder von über eine Milliarde Euro. Strafzahlungen in dieser Höhe haben nämlich verschiedene Unternehmen für diesen Fall bei den Vergabekammern beantragt. Den mit der Vollstreckung der Bußgelder verbundenen Verwaltungsakt kann kein Sozialgericht stoppen. Wartet die AOK dagegen das nicht vor 2009 erwartete Urteil des EuGH ab, verliert sie Rabatte in ähnlicher Höhe.
Der BAH ist übrigens der Meinung, dass das Sozialgericht auf dem Holzweg ist. Dafür spricht, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, weil sie der Meinung ist, dass für Rabattverträge das Vergabe- und nicht das Sozialrecht angewendet werden muss.
Sparen mit Arzneimittelrabatten
Rechtslage
Rabattverträge mit der Pharmaindustrie können die Krankenkassen schon seit Mai 2006 aushandeln. Erst seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 sind die Apotheken aber verpflichtet, vorrangig rabattierte Medikamente abzugeben. Dies hat einen Rabattboom ausgelöst: Seit April haben 238 Kassen mit 61 Herstellern Rabattverträge für mehr als 21 000 Wirkstoffe und deren unterschiedliche Handelsformen abgeschlossen. Bei einigen großen Kassen gibt es für jede zweite Packung im generikafähigen Markt einen Rabattvertrag.
Verträge
Die Ortskrankenkassen haben ihre Rabatte öffentlich ausgeschrieben. Eine erste Ausschreibung war erfolgreich. Eine zweite über rund 80 Wirkstoffe beschäftigt dagegen derzeit die Gerichte. Andere Kassen wie Barmer und DAK schlossen gezielt Verträge mit einzelnen großen Herstellern über einzelne Präparate oder ganze Sortimente.
Versicherte
Rabattierte Medikamente sind genauso gut wie nicht rabattierte. Der Versicherte muss für sie jedoch keine Zuzahlung leisten. Zudem kann er auf sinkende Kassenbeiträge hoffen, sollten die Rabatte die erwarteten Milliarden-Einsparungen bringen.

