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24.01.2008 

Mehr erneuerbare Energie

Die EU will den Anteil regenerativer Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse am gesamten Energieverbrauch von gegenwärtig 8,5 Prozent auf 20 Prozent bis 2020 erhöhen. Die fehlenden 11,5 Prozent sollen zur Hälfte linear auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, die andere Hälfte wird nach der Wirtschaftskraft gewichtet. Basis der Verteilung ist das Jahr 2005, weil neuere Zahlen EU-weit nicht vorliegen. Die Endziele für 2020 unterscheiden sich stark wegen der unterschiedlichen Ausgangslage der EU-Staaten bei den erneuerbaren Energien. Deutschland muss seinen Anteil am gesamten Energieverbrauch auf 18 Prozent ausbauen und damit gegenüber heute verdoppeln. Die Bundesregierung hält das für machbar.

Großer Nachholbedarf

Andere EU-Staaten wie Belgien, Großbritannien und die Niederlande werden dagegen große Probleme haben, ihr Ziel zu erreichen, denn sie haben bisher kaum in die Erneuerbaren investiert. Die EU will deshalb einen Handel mit Zertifikaten für Öko-Energie einführen. Das erlaubt Ländern mit geringem Potenzial für Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie, Kontingente zur Erfüllung ihrer Quote aus Ländern mit Überschüssen zu kaufen. Die Teilnahme an dem Handelssystem ist freiwillig. Die Bundesregierung fürchtete, bei einem verpflichtenden Handel billige deutsche Windenergie verkaufen zu müssen und deshalb die eigene Quote zu verfehlen.

Ausbau der Biokraftstoffe

Der Anteil von Sprit aus Mais, Raps, Zuckerrohr und landwirtschaftlichen Abfällen wie Stroh am Kraftstoffverbrauch soll bis 2020 auf zehn Prozent steigen. Umweltschützer üben heftige Kritik an diesem Ziel, weil manche Biokraftstoffe eine schlechtere CO2-Bilanz aufweisen als Treibstoffe aus Mineralöl und weil der Biospritboom zu steigenden Nahrungsmittelpreisen in den Entwicklungsländern führt. Die EU-Kommission hat deshalb strenge Kriterien festgelegt, welche Arten von Biosprit auf die Quote angerechnet werden dürfen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob für den Anbau der Rohstoffe etwa Tropenwälder abgeholzt wurden. Die EU-Kommission hofft, dass ihre Kriterien weltweit zum Standard werden.

Großzügige Subventionen

Für Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der CO2-Minderung lockert die EU-Kommission die strengen Regeln für staatliche Beihilfen. Die Investitionen großer Unternehmen dürfen künftig bis zu 60 Prozent staatlich subventioniert werden, für kleine Unternehmen gilt eine Schwelle von 80 Prozent. Weitere Zuschläge bis zu einer Beihilfe von 100 Prozent sind möglich. Die Subventionen sollen unter anderem die Technik der CO2-Speicherung in unterirdischen Lagerstätten fördern. Dies soll dazu beitragen, das bisher sehr teure Verfahren marktreif zu machen.

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