Dieser Mechanismus hatte bereits bei den Arbeitgeberverbänden massive Empörung ausgelöst. Auch das Wirtschaftsministerium pocht nun auf einen generellen Vorrang für Tarifverträge, da sonst „tief in die Tarifautonomie“ eingegriffen werde. Die Aussage der Koalitionseckpunkte zu dieser Frage gilt als widersprüchlich.
Klar überschritten hat Scholz die Koalitionsbeschlüsse laut Wirtschaftsministerium aber auch insofern, als er mit dem strittigen Gesetz nicht nur Mindestlöhne regeln will, sondern bei Bedarf auch anderweitige Arbeitsbedingungen. Daneben werden eine Reihe von Verfahrensregelungen moniert. Auch pocht das Wirtschaftsministerium darauf, verordnete Mindestlöhne abweichend vom Entwurf nicht unbefristet in Kraft zu setzen, sondern generell mit einem Verfallsdatum zu versehen.
Beim Entsendegesetz ist bereits strittig, dass das Arbeitsministerium statt punktueller Ergänzungen eine komplette Neuformulierung plant. Abgelehnt wird zudem, dass es nicht mehr nur auf bundesweit gültige, sondern auch auf regionale Tarifverträge angewendet werden soll – und gegebenenfalls auch ohne Zustimmung des jeweiligen Arbeitgeberverbands. Ergänzend will das Wirtschaftsministerium künftig in Mindestlohn-Verfahren generell eine Anhörung des Bundeskartellamts festschreiben.
Wie das koalitionsinterne Ringen im einzelnen weitergeht, dürfte wohl erst im März klarer werden. Zum einen ist dann wieder eine Sitzung des Koalitionsausschusses angesetzt. Zum anderen soll sich nach einer Vereinbarung von Union und SPD bis Ende März klären, welche weiteren Branchen konkret ins Entsendegesetz eingefügt werden.

