Die wichtigste Quelle für die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten beim Leistungsbezug ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit Anfang 2006 der Datenabgleich mit den Sozialversicherungsträgern, den Finanz- und anderen Behörden. Aber auch Erkenntnisse der Außendienste spielen eine wichtige Rolle.
Die meisten der mit Hilfe des Datenabgleichs herausgefundenen Missbrauchsfälle liegen, wie ein Sprecher der Bundesagentur sagte, im Verschweigen eines Minijobs, gefolgt von der Nichtangabe einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, von Zinserträgen bzw. Vermögen oder eines Rentenbezugs.
Der Datenabgleich ermöglicht es, Überzahlungsbeträge zu beziffern, die in der Regel durch Leistungsmissbrauch entstehen. Da die Bundesagentur bei jedem Abgleich 800 000 bis 1,2 Millionen Überschneidungsmeldungen zur Überprüfung an die Arbeitsagenturen wie an die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und andere Träger gibt, dauert die Aufdeckung und Rückabwicklung eines Missbrauchsfalles manchmal viele Monate.
Für das Jahr 2005 wurden bislang Überzahlungen in Höhe von 92, für 2006 von 70,7 und für 2007 von 10,8 Mill. Euro aufgedeckt. Die Bundesagentur kann jedoch nicht beziffern, wie viele zu Unrecht gezahlte Leistungen wieder eingetrieben werden konnten.
Schadensschätzungen finden sich in Mitteilungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die auch Leistungsmissbräuche beim Arbeitslosengeld I aufklärt. So gab es im zweiten Quartal 2007 im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Regensburg 368 Strafanzeigen wegen Leistungsmissbrauchs mit einem Gesamtschaden von annähernd 200 000 Euro. In 14 Fällen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen und in 115 Fällen Geldstrafen.

