Als fundamentalsten Einwand führen die Institutschefs an, dass ein Mindestlohn „sozialpolitisch ineffizient“ sei: Einerseits bestehe bereits mit Hartz IV eine wirksame Grundsicherung, die für Bedürftige mit Familie einem Stundenlohn von mehr als zehn Euro entsprechen könne. Diese könnten faktisch kaum von Mindestlöhnen profitieren. Andererseits seien viele potenzielle Mindestlohn-Bezieher gar nicht bedürftig – etwa Jugendliche oder Ehepartner aus besser gestellten Haushalten, die Nebentätigkeiten ausüben.
Sehr wohl aber werde der Mindestlohn zu „erheblichen Beschäftigungsverlusten führen“ – mit besonders „erschütternden Ausmaßen“ in Ostdeutschland, warnen die Professoren. Verschärfend wirke, dass die Gesetzespläne die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie durch „staaliches Lohndiktat“ bedrohten.
Der koalitionsinterne Streit darüber war durch das jüngste Gerichtsurteil gegen den Post-Mindestlohn neu angefacht worden. Nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts durfte die Regierung keine Verordnung erlassen, die den Mindestlohn der Gewerkschaft Verdi von bis zu 9,80 Euro zur Vorgabe auch für anderweitig tarifgebundene Briefdienstleister macht. Umstritten ist aber, ob die Politik das Urteil durch einfache Gesetzesänderungen entkräften kann, wie sie die neuen Entwürfe des von Scholz ohnehin vorsehen.
Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union sieht sich seither in seiner generell kritischen Haltung zu Mindestlöhnen bestärkt. Aber auch der zum Arbeitnehmerflügel zählende CDU-Sozialexperte Ralf Brauksiepe wertet das Urteil zumindest als Beleg, dass Mindestlöhne keine bestehenden Tarifverträge aushebeln dürften.SPD-Fraktionschef Peter Struck forderte am Mittwoch ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie müsse klar machen: „Wer hat was zu sagen?“ Bisher gab es allerdings keine greifbaren Hinweise, dass die Union jenseits von Detailkritik an Scholz’ Gesetzentwürfen den eingeschlagenen Kurs ändert. So hatte zwar auch Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) das Urteil gegen den Post-Mindestlohn als „Sieg für den Wettbewerb“ gelobt. Kurz darauf hatte er sich jedoch zu den bestehenden Koalitionsvereinbarungen über die neuen Mindestlohngesetze bekannt.

