Hauptärgernis für die Länder dürfte die Höhe des geplanten Steuerabzugs sein. In der 47-seitigen Expertise wird betont, der Wert lasse sich zwar „nicht wissenschaftlich bestimmen“. Ein Vergleich mit Investitionsquoten der Vergangenheit, im Ausland und in anderen Wirtschaftszweigen lasse aber auf eine Unterfinanzierung der Kliniken schließen. Ein „Orientierungswert“ von fünf Mrd. Euro erscheine angemessen. Dies wären 2,3 Mrd. Euro mehr, als die Länder bislang aufwenden. Die Belastung solle proportional nach Einwohnerzahl auf die Länder verteilt werden.
Schmackhaft will Schmidt den Ländern ihre Reform vor allem durch einen besonderen Infrastrukturfonds machen, in den etwa zehn Prozent der Mittel fließen. Aus diesem Topf könnten die Länder dann selbstständig Kliniken in strukturschwachen Regionen fördern. Außerdem sollen die Bundesländer weiterhin die Aufsicht über alle Krankenhäuser behalten.
Beobachter erwarten gleichwohl heftigen Streit mit den Ländern. Während Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein in der Sache durchaus Sympathien für einen Systemwechsel bei der Klinikfinanzierung hegen, lehnen vor allem Bayern und Baden-Württemberg eine Reform entschieden ab. „Es ist klar, dass es für große ordnungspolitische Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung in nächster Zeit keine Mehrheit im Bundesrat gibt“, hatte die Stuttgarter Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) im vergangenen Dezember gedroht. Schmidts Vorgängerin Andrea Fischer (Grüne) hatte bereits 1999 den Umstieg auf die monistische Krankenhausfinanzierung versucht. Sie scheiterte am Widerstand des Bundesrates.
Unmittelbar nach Ostern will Schmidt den fertigen Referentenentwurf vorlegen. Voraussichtlich im Herbst würde das Vorhaben die Länderkammer erreichen. Nach Schmidts Vorstellungen soll das Gesetz dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

