Die etablierten Gewerkschaften sehen sich nun in ihrem Urteil bestärkt, dass die Mindestlohnstrategie der Großen Koalition von vornherein wenig aussichtsreich gewesen sei. "Insofern ist das Entsendegesetz wegen dieser hohen Hürden nur sehr bedingt für Mindestlöhne geeignet", folgert DGB-Chef Michael Sommer. Und Klaus Schroeter, Chef der Tarifabteilung bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), betont: Wer wirklich effektiv gegen Niedriglöhne vorgehen wolle, der dürfe sich nicht von Arbeitgebervertretern abhängig machen. "Der kommt an einem gesetzlichen Mindestlohn nicht vorbei."
Doch selbst jene Branchen, in denen auch Arbeitgeber einen Mindestlohn anstreben, können dem Arbeitsminister noch Kopfschmerzen bereiten. So will das Wachschutzgewerbe nun einen Mindestlohntarifvertrag mit der christlichen Gewerkschaft GÖD schließen, nachdem Verdi eine Lösung unter 7,50 Euro je Stunde verweigert hatte. Scholz muss daher wohl bald entscheiden, ob er einen beantragten Mindestlohn für Wachleute ablehnt - oder ob er den Zorn von Verdi provoziert. Denn mit der Umsetzung des GÖD-Mindestlohns würde er einer Konkurrenzgewerkschaft von Verdi quasi den amtlichen Segen geben.
Umstritten ist auch der seit Februar vorliegende Antrag aus der Zeitarbeitsbranche: Ein Teil der Arbeitgeber und der DGB wollen dort einen Mindestlohn. Damit würde jedoch gerade ein Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaften ausgehebelt. Und auch der Mindestlohnwunsch der Textildienstleister gilt als kritisch: Sie haben ihren Tarifvertrag mit der IG Metall so abgefasst, dass er kleinere Firmen aus der Branche herausdefiniert. Nur so steigt die Tarifbindung über 50 Prozent.
Gescheitert ist die Mindestlohnstrategie der Koalition indes trotz der flauen Antragslage noch nicht. Denn neben dem Entsendegesetz gehört dazu auch ein neues Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Nach diesem Regelwerk, das auf Bereiche mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zielt, könnten dann künftig branchenbezogene Fachausschüsse anstelle von Tarifparteien die Höhe von Mindestlöhnen regeln.

