Nach dem Wahlgeschenk einer kräftigen Rentenerhöhung um 2,0 Prozent im kommenden Jahr müssen sich die 20 Millionen Ruheständler auf vergleichsweise magere Zeiten einstellen. Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für das neue Rentenwertgesetz sieht für die folgenden Jahre Steigerungen der Altersbezüge um 1,0 Prozent (2010), 0,5 Prozent (2011), 1,3 Prozent (2012) und 0,7 Prozent (2013) vor. Durch die geplante Nachholung der ausgebliebenen Rentendämpfung wird 2014 die Standardrente eines Eckrentners nach 45 Beitragsjahren mit monatlich 1279 Euro sogar 14 Euro niedriger ausfallen als ohne den aktuellen Renten-Coup.
Die überraschenden Einbußen in den Jahren 2013 bis 2018 dürften die politische Debatte über die außerplanmäßige Rentenerhöhung in diesem und im nächsten Jahr neu anfachen. Linkspartei und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) dringen seit längerem darauf, den in der Rentenformel vorgesehenen Riester-Faktor ganz abzuschaffen. Dieser Faktor mindert die jährliche Erhöhung des sogenannten Rentenwerts, der Grundlage für die Berechnung des individuellen Anspruchs ist, um etwa 0,6 Prozent. Die Bundesregierung will ihn nur 2008 und 2009 aussetzen, die unterbliebenen Kürzungen aber 2012 und 2013 nachholen.
Um das langfristige Ziel eines Rentenbeitrags von maximal 22 Prozent im Jahr 2030 nicht zu verfehlen, muss die Regierung zudem noch etwa 3,5 Mrd. Euro einsparen, die wegen einer Sicherungsklausel in den Jahren 2005 und 2006 bereits zu viel an die Ruheständler überwiesen wurden. Dazu wurde der sogenannte Nachholfaktor eingeführt, der eigentlich ab 2011 wirken sollte. In diesem Jahr ergibt sich nach den Prognosen aber nur eine höchst bescheidene Rentenanpassung von 0,5 Prozent. Deshalb wird der Nachholfaktor erneut verschoben und soll nun wie der Riester-Faktor ab 2013 wirken.
In der Konsequenz ergeben sich für das nächste Jahrzehnt höchst bescheidene Rentenanpassungen. Die Standardrenten werden dann nach den Prognosen des Gesetzentwurfs bis 2018 regelmäßig niedriger ausfallen als ohne die geplante Veränderung der Rentenformel. Langfristig gleichen sich Beitragssatz, Finanzlage der Rentenkassen und Höhe der Altersbezüge bei einem Vergleich der Entwicklung mit und ohne den Eingriff Mitte der zwanziger Jahre des Jahrhunderts wieder an. Doch werden diese Werte nur erreicht, wenn die kommenden Regierungen den Ruheständlern tatsächlich eine Durststrecke von mehreren Jahren zumuten.
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