Widerstand gegen den geplanten Mindestlohn für Wachleute könnte noch im Vorfeld der Deutsche Gewerkschaftsbund über den so genannten Tarifausschuss leisten. Das Gremium soll nach den gesetzlichen Regularien Mindestlohn-Anträge bewerten. Allerdings plant die Regierung eine Vorschrift, wonach sie einen Mindestlohn auch gegen das Votum des Tarifausschussess fixieren kann. Dies war eigentlich darauf gemünzt, Widerstände der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Tarifausschuss brechen zu können.
Der BDWS versicherte, dass er Mindestlöhne von mehr als 5,75 Euro prinzipiell gar nicht ablehne. Doch bedeute bereits dieser Betrag für etliche Betriebe eine Erhöhung von bis zu 37,5 Prozent. Bei einer kurzfristig stärkeren Anhebung drohe daher das Mindestlohn-Projekt bei den Firmen Rückhalt zu verlieren und zu scheitern, erläuterte der Verband.
Neue Probleme drohen der Regierung nun auch beim Post-Mindestlohn. Die EU-Kommission kündigte an, eine Beschwerde des Briefdienstleisters TNT Post zu prüfen. „Wir schauen uns das jetzt genau an“, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.
Der Mindestlohn von bis zu 9,80 Euro war von Verdi mit einem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband ausgehandelt worden. Nach Auffassung von TNT verstößt er gegen EU-Binnenmarktregeln, weil er den freien Marktzugang für Wettbewerber behindere. Anfang März hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht den Mindestlohn beanstandet.

