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07.04.2008 

Nach Ansicht von BKK-Chef Schmeinck sind die Änderungen rechtlich untragbar. „Formal wird die Zahl 80 eingehalten und dem Gesetzeswortlaut genüge getan. Inhaltlich ist diese Liste jedoch nicht mehr im Sinne des Gesetzes,“ sagte Schmeinck dem Handelsblatt. Denn nun sei der Krankheitsbegriff so weit gefasst, dass fast alle Krankheiten ausgeglichen werden. Mit Kassenwettbewerb habe das nichts mehr zu tun. „Es wäre einfacher gewesen, das BVA hätte gleich eine Liste mit Krankheiten verschickt, die nicht finanziell gefördert werden.“ So sollten zum Beispiel Kosten der Schwangerschaft ausgeglichen werden, Komplikationen bei Neugeborenen aber nicht. Einfache Verläufe einer Zuckerkrankheit sollten finanziert werden, sehr kostspielige seltene Erkrankungen wie das Dow-Syndrom dagegen nicht. Unter dem Strich würden vorallem Behandlungskosten ausgeglichen, die durch Prävention verhindert oder gemildert werden könnten. Prävention müsse jede Kasse aber schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse betreiben. Geld aus dem Ausgleich sei dafür nicht nötig.

Die Betriebskrankenkassen, die derzeit noch oft mit niedrigen Beiträgen auskommen, vermuten, dass Schmidt durch einen breit angelegten Finanzausgleich möglichst viel Geld aus dem Gesundheitsfonds zu den Großkassen schaufeln will, um ihnen zu ersparen, neben dem hohen Einheitsbeitrag für den Fonds Zusatzbeiträge erheben müssen. Bei der AOK wird das ähnlich gesehen. Doch dort ist man froh darüber und hält sich deshalb inzwischen mit offener Kritik am Gesundheitsfonds zurück.

Barmer-Chef Vöcking hält den Fonds zwar nach wie vor für eine Fehlkonstruktion. „Schmidts Finanzausgleichspläne sind aber richtig. Sie werden zu Recht dafür sorgen, dass sich die Billigkassen von der Vorstellung verabschieden müssen, sie könnten, wenn der Fonds kommt, ihren Versicherten einen Teil des Fondsbeitrags erstatten,“ so Vöcking. Anders als Schmeinck glaubt er auch, dass der neue Ausgleich zu faireren Wettbewerbsbedingungen für die Kassen als heute führen wird.

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