Anspruchsvolles Ziel
Kern der Arbeitsmarktreform Hartz IV war die Fusion zweier Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose zu einem effizienteren System: Die alte kommunale Sozialhilfe für Erwerbsfähige und die alte Arbeitslosenhilfe des Bundes wurden zum 1. Januar 2005 durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Das sollte ein koordiniertes, effizientes Fördern und Fordern ermöglichen, um den Abbau der in Deutschland überproportional hohen Langzeitarbeitslosigkeit voranzubringen. Zudem sollte es die Staatskasse entlasten – ein Ziel, das bisher verfehlt wird.
Schwierige Struktur
Eine Kooperation von Bund und Kommunen ist verfassungsrechtlich schwierig. Um Bundesagentur für Arbeit (BA) und Sozialhilfeträger trotzdem zusammenzubringen, schuf Rot-Grün das Modell der Arbeitsgemeinschaft. Rund 350 Städte und Kreise nutzen es zurzeit, das Verfassungsgericht hat es aber für unzulässig erklärt. Daneben bestehen 69 sogenannte Optionskommunen. Sie können im Zuge eines befristeten Modellversuchs die Hartz-IV-Leistungen alleine verwalten – ohne Mitwirkung der BA. Dies hatte 2004 der CDU-dominierte Bundesrat durchgesetzt. In 20 Regionen setzen BA und Kommune Hartz IV ohne formale Kooperation um.
Personal
Insgesamt arbeiten bei den Hartz-IV-Jobcentern etwa 63 000 Beschäftigte. Den größten Teil stellt die BA, 18 000 stehen auf den Gehaltslisten der Kommunen. Nun droht ein Exodus der besten Mitarbeiter, weil ihnen die Berufsperspektiven wegen des Streits über die Zukunft der Jobcenter-Verwaltung zu ungewiss sind.

