Gesetz bereits ausgefertigt | ||||||||||||||||||||||||
Köhler ebnet Weg für Post-Mindestlohn | ||||||||||||||||||||||||
Von Karl Doemens | ||||||||||||||||||||||||
Der Mindestlohn für Briefzusteller kann fristgerecht zum 1. Januar in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat nach Informationen des Handelsblatt die umstrittene Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits am vergangenen Freitag unterzeichnet. | ||||||||||||||||||||||||
DÜSSELDORF. Damit kann am Samstag (29. Dezember) eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, durch die der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi zum Jahreswechsel für allgemeinverbindlich erklärt wird. Der Tarifvertrag sieht eine Lohnuntergrenze für Briefzusteller und -sortierer zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro vor. Wegen der extrem kurzen Fristen hatte es zuletzt Zweifel gegeben, ob die erst am 20. Dezember vom Bundesrat gebilligte Aufnahme der Briefdienste in das Entsendegesetz noch fristgerecht in Kraft treten könnte. Diese Zweifel räumte das Bundespräsidialamt aus. "Das Gesetz ist geprüft und bereits ausgefertigt", sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt. Das Bundeskabinett hatte dem Erlass der Verordnung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass zuvor die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes umgesetzt sei. | ||||||||||||||||||||||||
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