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 HANDELSBLATT, Sonntag, 13. Januar 2008, 16:04 Uhr
Entwurf des Arbeitsministers

Scholz will bei Mindestlohn Tarif aushebeln


Die Bundesregierung soll künftig Tarifverträge außer Kraft setzen können, soweit sie Vorstellungen von einem angemessenen Mindestlohn widersprechen. Das ergibt sich aus den Entwürfen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für ein Gesetzespaket.


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Bundesarbeitsminister Olaf Scholz prescht beim Thema Mindestlöhne vor. Foto: ap
Bild vergrößernBundesarbeitsminister Olaf Scholz prescht beim Thema Mindestlöhne vor. Foto: ap

BERLIN. „Im Verhältnis zu einer Mindestarbeitsbedingung ungünstigere Tarifverträge kommen künftig nicht mehr zur Anwendung“, heißt es in den Entwürfen, die dem Handelsblatt vorliegen. Das Paket enthält eine Neuregelung des Entsende- und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes („Mia“). Es zielt darauf, eine flächendeckende Grundlage für die Einführung weiterer Branchen-Mindestlöhne in Deutschland zu schaffen.

Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz sollen künftig auch Lohnuntergrenzen festgesetzt werden, die nicht per Tarifvertrag ausgehandelt wurden: Anstelle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erarbeiten branchenbezogene Fachausschüsse mit jeweils sieben Mitgliedern entsprechende Regelungen, die dann von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt werden können. Falls in der betreffenden Branche bereits ein Tarifvertrag besteht, soll mit diesem Verfahren trotzdem ein höherer Mindestlohn vorgegeben werden können. Der Tarifvertrag würde dann verdrängt.

Parallel dazu will Scholz das Entsendegesetz in einigen wichtigen Punkten modifizieren. Mit diesem Gesetz, das bereits heute für die Bauwirtschaft, die Gebäudereiniger- und die Briefbranche gilt, kann die Regierung tarifvertraglich ausgehandelte Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklären, sofern in einer Branche eine Tarifbindung von über 50 Prozent besteht. Zu den Neuregelungen zählt ein Kriterienkatalog für den Fall, dass es in einer Branche gleich mehrere konkurrierende Tarifverträge gibt. Dann soll laut Gesetzentwurf in der Regel der Vertrag mit der höheren Tarifbindung den Mindestlohn bestimmen. Zugleich aber soll auch das „fiskalische Interesse“ des Staates an einer auskömmlichen Bezahlung in die Entscheidung einfließen.

Für die Zeitarbeitsbranche könnte dies eine Vorentscheidung für Mindestlöhne auf Basis eines Tarifvertrags des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sein. In der Branche besteht neben dem DGB-Tarifvertrag ein etwas niedrigerer Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Konkrete Beschlüsse über eine Aufnahme weiterer Branchen ins Entsendegesetz will die Große Koalition allerdings gemäß einer Vereinbarung aus dem vergangenen Jahr erst nach dem 31. März 2008 fassen.


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