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HANDELSBLATT, Dienstag, 15. Januar 2008, 12:28 Uhr
„Ungeklärte Dinge“

Mindestlohn-Entwurf schreckt Union


Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) stößt mit seinen Gesetzentwürfen zur Ausweitung branchenbezogener Mindestlöhne auf erhebliche Widerstände bei der Union. Neben Vertretern des Wirtschaftsflügels meldete am Montag auch CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla Vorbehalte an.


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BERLIN. „Es gibt viele Dinge, die zwischen den Koalitionsparteien bisher nicht geklärt worden sind“, sagte Pofalla. Die Beratungen darüber würden voraussichtlich die „nächsten Monate“ in Anspruch nehmen.

Der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs, der sich bereits am Wochenende von den Mindestlohnplänen distanziert hatte, verschärfte gestern seine Kritik. „Ich bin entsetzt über die Vorschläge des Arbeitsministers“, sagte Fuchs, Vorsitzender Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, dem Handelsblatt. Unter diesen Umständen könne die Union nicht zustimmen. Der Chef des CDU-Wirtschaftsrats, Karl Lauk, rief Unternehmen und Gewerkschaften auf, die grundgesetzlich verbürgte Tarifautonomie nicht aus der Hand zu geben.

Nach den Plänen von Scholz könnten Mindestlöhne künftig im Zweifelsfall auch über die Köpfe der Tarifvertragsparteien hinweg beschlossen werden. Sein Ministerium hat dabei keine rechtlichen Bedenken. „Die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen bei einer gesetzlichen Verdrängung niedrig dotierter Tarifverträge ist verfassungsrechtlich zulässig“, heißt es in dem Entwurf zum sogenannten Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Scholz hatte diesen am Freitag zusammen mit der Vorlage für ein neu gefasstes Entsendegesetz an die Kabinettskollegen verschickt. Das Paket soll eine flächendeckende Basis für Mindestlöhne legen.

Mit dem Entsendegesetz kann die Regierung einen von Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn für allgemein verbindlich erklären, sofern mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer der Branche tarifgebunden sind. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz betrifft dagegen Branchen, die dieses 50-Prozent-Kriterium nicht erfüllen. Dort sollen Fachausschüsse anstelle von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Mindestlöhne vorschlagen, die dann von der Regierung per Rechtsverordnung festgesetzt werden können.

Scholz warb in einem Brief an die Abgeordneten von Union und SPD um Unterstützung. „Mit den beiden Gesetzen schaffen wir die Grundlage dafür, flächendeckend Wettbewerb über Lohndumping zu verhindern“, erläutert er in dem gestern verschickten Schreiben. Zugleich erinnert er daran, dass die Pläne so verabredet worden seien: „Wir setzen den Beschluss vom 18. Juni 2007 eins zu eins um“. In der Tat hatten die Koalitionsspitzen damals im Kanzleramt ein detailliertes Eckpunktepapier zur geplanten Neuregelung der beiden Gesetze verfasst. Nach dem Zeitplan von Scholz sollen die Änderungen bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Doch erwartet auch er, „dass wir über diese beiden Gesetzentwürfe in der Koalition in der nächsten Zeit sicher viel diskutieren“, wie es in dem Brief heißt.

SPD-Chef Kurt Beck und der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber versicherten sich indes gegenseitige Unterstützung nicht nur bei Mindestlöhnen, sondern auch bei der Durchsetzung neuer Regeln für die Zeitarbeit. Danach sollen Zeitarbeiter prinzipiell Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte erhalten. Man sei sich über den Handlungsbedarf einig, versicherten beide nach einer gemeinsamen Sitzung von IG-Metall-Vorstand und SPD-Präsidium in der Frankfurter Gewerkschaftszentrale.


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