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HANDELSBLATT, Donnerstag, 17. Januar 2008, 10:15 Uhr
Gesetzestext

Ist der Post-Mindestlohn noch gar nicht in Kraft?

Von Dietrich Creutzberg

Es wirkt wie eine juristische Spitzfindigkeit, aber es könnte weitreichende Folgen haben: Weil Juristen eine Panne im Verordnungsverfahren erkannt haben, haben die Post-Konkurrenten plötzlich wieder gute Karten im Kampf gegen den Mindestlohn.


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BERLIN. SPD-Chef Kurt Beck sprach von einem „Riesenerfolg“, Generalsekretär Hubertus Heil verkündete erleichtert, die Beschäftigten der Briefbranche könnten jetzt „aufatmen“. Tatsächlich hat die Bundesregierung in der Weihnachtszeit keine Mühe gescheut, den lange umstrittenen Mindestlohn für Briefträger doch noch pünktlich zum 1. Januar in Kraft zu setzen. Und speziell die SPD wollte schließlich mit Blick auf die nahenden Landtagswahlen zeigen, dass sie eine verlässliche Größe bei der Durchsetzung von Mindestlöhnen sei.

Nun aber, gute zwei Wochen nach Jahresbeginn, haben findige Juristen plötzlich etwas bemerkt: Womöglich ist der Post-Mindestlohn bis heute nicht wirksam umgesetzt – und das ausgerechnet, weil SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz in letzter Minute eine Nachlässigkeit unterlaufen ist. So jedenfalls der Verdacht. Zwar hat der Minister noch am 28. Dezember eine Rechtsverordnung erlassen, die den Briefzusteller-Tarifvertrag der Gewerkschaft Verdi für branchenweit verbindlich erklären soll. Doch weil der Verordnungstext die gesetzliche Grundlage dafür eventuell nicht korrekt zitiert, steht nun in Frage, ob Briefzusteller überhaupt schon branchenweit Anspruch auf den Mindestlohn von bis zu 9,80 Euro haben.

Während das Arbeitsministerium gestern auf Anfrage jeden Verdacht eines Fehlers strikt zurückwies, blieb die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ebenso beharrlich bei ihrer gegenteiligen Diagnose. „Fehler können passieren“, gestand sie dem Minister in einer scheinbar mitfühlenden Erklärung zu. Aber: „So ist es halt, wenn man alle paar Monate ein Gesetz ändert; da kann man schon einmal den Überblick verlieren“, konstatierte der Verband, der sich wie die Regierung eigentlich schon auf den nächsten Streitfall eingestellt hatte: die jüngsten Entwürfe von Scholz zum weiteren Ausbau von Mindestlöhnen.

Deutsche Post AG
Chart: Deutsche Post AG

Falls nun ein Problem mit der Verordnung für den Post-Mindestlohn besteht – worüber es, wie gesagt, gegensätzliche Ansichten gibt – könnte das in der Tat damit zu tun haben, wie häufig das Arbeitnehmer-Entsendegesetz neuerdings geändert wird. Zum Verständnis: Das Gesetz regelt, für welche Branchen der Arbeitsminister per Verordnung einen Mindestlohn erlassen kann, falls ihm ein geeigneter Tarifvertrag vorgelegt wird. Lange Zeit galt das Gesetz nur für die Baubranche. Im April 2007 weitete die Koalition es erst auf Gebäudereiniger aus. Kurz vor Weihnachten fügte sie dann die Briefdienstleister hinzu. Und nun wird schon wieder über die nächste Neufassung verhandelt.

Der Fehler in Scholz’ Verordnung besteht laut BDA darin, dass sie nur Bezug nimmt auf Paragraf 1, Absatz 3a Entsendegesetz, der „zuletzt am 25. April 2007 (...) geändert worden ist“. Damals aber war im Gesetz noch gar nicht von Briefzustellern die Rede, sondern nur von der Bau- und Gebäudereinigerbranche. Die Briefzusteller kamen ja erst im Dezember hinzu. Das Ministerium lässt dieses Argument allerdings nicht gelten. Tatsächlich müsse in einer Verordnung nicht das ganze Gesetz angegeben werden, sondern nur die konkrete Vorschrift, die den Erlass einer Verordnung erlaubt. Und das sei korrekt geschehen.

Falsch – halten die Arbeitgeber indes weiter entgegen: In jedem Fall stelle der zitierte Paragraf nur einen Teil der erforderlichen Verordnungsermächtigung dar. Eine korrekte und damit wirksame Zitierweise müsse jedoch schon aus Bestimmtheitsgründen auch Bezug auf die konkret betroffene Branche nehmen. Die Liste der möglichen Branchen steht aber an anderer Stelle im Gesetz – nämlich in Paragraf 1, Absatz 1.

Was wie eine akademische Spitzfindigkeit wirkt, könnte durchaus praktische Folgen haben. Denn in der Briefbranche beginnt gerade eine Serie von Rechtsstreitigkeiten, da sich Wettbewerber der Deutschen Post AG weigern, ihren Zustellern den Verdi-Mindestlohn zu bezahlen. Sollten auch die Gerichte zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verordnung nicht greift, hätten die Wettbewerber auf einmal unverhofft gute Karten.


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