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HANDELSBLATT, Donnerstag, 6. März 2008, 19:51 Uhr
Entwurf des Bundesarbeitsministeriums

Wirtschaftsministerium lehnt Scholz-Mindestlohn ab

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Michael Glos (CSU) hat die Pläne von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Umsetzung weiterer Branchenmindestlöhne entschieden abgelehnt. In einer elfseitigen Stellungnahme begründete das Ministerium das Veto gegen die Ausweitung des Entsendegesetzes.


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HB BERLIN. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Ressortchef Michael Glos (CSU) hat die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für weitere Mindestlöhne entschieden abgelehnt. Einen Tag vor Ablauf der Frist brachte das Glos-Ministerium am Donnerstag in seiner elfseitigen Stellungnahme Einwände in insgesamt 35 Punkten gegen die Ausweitung des Entsendegesetzes und gegen die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vor. Beide Entwürfe wichen „erheblich von den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses“ vom Juni 2007 ab, heißt es in der Reuters vorliegenden Stellungnahme: „Da wir in wesentlichen Punkten weiterhin anderer Meinung sind, können wir unser Einvernehmen mit der Versendung der Entwürfe an Länder und Verbände (...) nicht erteilen.“

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte, die Aussage von Ressortchef Scholz gelte weiter, dass mit den Gesetzentwürfen die Koalitionsbeschlüsse eins zu eins umgesetzt würden. Die Stellungnahmen der anderen Ministerien würden nach der am Freitag endenden Rückmeldefrist ausgewertet. „Das weitere Verfahren wird dann geklärt und besprochen“, sagte der Sprecher.

Das Wirtschaftsministerium beharrte in seinem Schreiben auf der Vorlage von überarbeiteten Gesetzentwürfen. Unter anderem fordert das Glos-Ministerium, dass für in das Entsendegesetz aufgenommene Branchen nur „jeweils die unterste Lohngruppe“ zum Mindestlohn erklärt werden kann. „Eine staatliche Setzung aller Löhne und weiterer Arbeitsbedingungen droht dagegen die Tarifautonomie auszuhöhlen.“ Zudem müsse dies auf „bundesweite Mindestlohn-Tarifverträge“ beschränkt werden.

Bei konkurrierenden Tarifverträgen dürfe darüber hinaus nur der Tarifvertrag mit dem niedrigsten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das Ministerium fordert auch, dass der von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Tarifausschuss bei jedem Mindestlohnantrag einer Branche und nicht nur beim ersten Mitsprache haben müsse.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz soll nach Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums nicht automatisch für alle Branchen mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent gelten. Die Formulierung in der Vereinbarung des Koalitionsausschusses spreche vielmehr dafür, dass nur Branchen mit einer sehr geringen Tarifbindung beispielsweise „von weniger als zehn Prozent“ gemeint seien. Zusätzliches Kriterium müsse sein, dass es in der Branche „erhebliche soziale Verwerfungen“ gebe.


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