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HANDELSBLATT, Samstag, 8. März 2008, 13:03 Uhr
Nach Urteil

Debatte um Mindestlohn neu entfacht

Die Debatte um Mindestlöhne ist mit dem Gerichtsurteil gegen die entsprechende Verordnung für die Briefdienste neu entfacht worden. Während Arbeitsminister Olaf Scholz umgehend Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegte, begrüßte Wirtschaftsminister Michael Glos den Spruch.


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HB BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Freitagabend in erster Instanz, die Verordnung der Bundesregierung sei rechtswidrig. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Klage privater Zustelldienste statt. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- und der TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG.

Das Arbeitsministerium erklärte, es halte die Entscheidung für falsch und habe bereits Berufung eingelegt. „Die Entscheidung weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts ab.“

Glos sagte dem Magazin „Focus“, das Urteil sei „ein Sieg für den Wettbewerb“, und fügte an: „Es zeigt, dass Mauscheleien vor Gericht keinen Bestand haben.“ Die Post hatte den Mindestlohn mit dem von ihr dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt, die Bundesregierung erklärte ihn für allgemein verbindlich für Zustellfirmen mit eigenem Tarifvertrag. „Die Tatsache, dass das Arbeitsministerium reflexartig Berufung angekündigt hat, erinnert an die alte Volksweisheit: „Ein getroffener Hund bellt'“, erklärte Glos.

Für den Axel Springer Verlag ist das Urteil laut Konzernsprecherin Edda Fels „ein großer Erfolg“. Der Verlag will nun eine Staatshaftung für die entstandenen Verluste prüfen. Fels sagte dem „Focus“: „Die Entscheidung verbessert die Ansatzpunkte für eine Klage.“

Als „völlig unverständlich“ bezeichnete dagegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Entscheidung. Damit werde der Versuch gestartet, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen und die Entscheidung des Bundestages auszuhebeln.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Tarifverträge der Konkurrenten nicht beachtet


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