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HANDELSBLATT, Dienstag, 11. März 2008, 09:42 Uhr
Bundesagentur für Arbeít

Behörden decken Sozialmissbrauch leichter auf

Von Rainer Nahrendorf

Die Bundesagentur für Arbeit kommt Missbrauch beim Bezug von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II zunehmend leichter auf die Schliche. Gründe sind der seit Ende 2005 erhobene Datenabgleich und die Erkenntnisse der Außendienste. Die Folge: Die Zahl der aufgedeckten Fälle von Leistungsmissbrauch ist 2006 im Vergleich zum Vorjahr geradezu explodiert.



Ein Mann füllt in der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld aus. Manche Missbrauchsfälle beim Bezug von ALG I und II sind mehr als bloße Ordnungswidrigkeiten. Foto: dpa
Bild vergrößernEin Mann füllt in der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld aus. Manche Missbrauchsfälle beim Bezug von ALG I und II sind mehr als bloße Ordnungswidrigkeiten. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Insgesamt wurden 2006 rund dreimal so viele Verfahren eingeleitet wie im Vorjahr. Die Bußgeld- und Strafverfahren stiegen gegenüber 2005 um 200 Prozent auf 126 600 Fälle. Das waren allerdings immer noch deutlich weniger als 1997. Damals gab es 344 000 Verfahren.

Für das vergangene Jahr verfügt die Bundesagentur noch nicht über Zahlen für die Entwicklung des Leistungsmissbrauchs. Die Zunahme gegenüber 2005 erklärt sich unter anderem dadurch, dass mit 47 300 Fällen erheblich mehr Hartz-IV-Missbrauchsfälle entdeckt wurden.

Im Zuge des Aufschwungs hat sich die Zahl der Leistungsempfänger verringert. Im Februar 2008 betrug sie 6,17 Millionen. Mit der Relation von aufgedeckten 126 600 Missbrauchsfällen zu mehr als sechs Millionen Leistungsempfängern ist Leistungsmissbrauch, auch wenn es eine Dunkelziffer gibt, kein Massenphänomen.

Die weitaus meisten Missbrauchsfälle sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarnungen, zum Teil mit Verwarnungs- und Bußgeldern, geahndet werden. Strafanzeigen wegen Betrugs machen nur einen kleinen Prozentsatz aus.

Die Außen- oder Prüfdienste sind fast flächendeckend eingeführt worden. Nur in 38 der 380 Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) und getrennten Trägern zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist kein eigener Außendienst tätig. Wie sich die Beweislastumkehr bei den eheähnlichen Gemeinschaften ausgewirkt hat, kann die Bundesagentur für Arbeit nicht beziffern.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Aufdeckung und Rückabwicklung eines Missbrauchsfalles dauerte manchmal viele Monate


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