Dokumentation | ||||||||||||||||||||||||
Im Wortlaut: Der Brandbrief der Wirtschaftsforscher | ||||||||||||||||||||||||
Die Präsidenten und Direktoren der sieben führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben in einem gemeinsam Brief die Bundesregierung davor gewarnt, Mindestlöhne in Deutschland einzuführen. Das Schreiben vom 12. März 2008, das die Überschrift „Beschäftigungschancen statt Mindestlohn!“ trägt, dokumentiert Handelsblatt.com nachfolgend im Wortlaut. | ||||||||||||||||||||||||
„Beschäftigungschancen statt Mindestlohn! Die Bundesregierung beabsichtigt, durch eine Neufassung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen (MindArbBedG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für möglichst viele Branchen Mindestlöhne in Deutschland einzuführen. Entsprechende Gesetzentwürfe des Bundesarbeitsministers liegen vor. Wir müssen vor deren Umsetzung ausdrücklich warnen! Ohne Not würde mit diesem Schritt der Weg in eine staatliche Lohnfestsetzung bereitet und das erfolgreiche System der marktwirtschaftlichen Ordnung in seinen Grundfesten beschädigt. Statt das angestrebte sozialpolitische Ziel zu erreichen, droht ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen für niedrig entlohnte Arbeitnehmer. Mit Eingriffen wider die ökonomische Vernunft nimmt man den Menschen die Chance zur Teilnahme am ökonomischen und gesellschaftlichen Geschehen. Im Einzelnen gilt: 1. Ein Mindestlohn ist sozialpolitisch ineffizientEin Mindestlohn ist nicht erforderlich, um eine Grundsicherung bereit zu stellen. Mit dem Arbeitslosengeld II besteht bereits ein Instrument, das diese sozialpolitische Funktion erfüllt. ALG II erhält jeder Bedürftige unabhängig von der Ursache seiner Notlage und unabhängig von Versicherungszeiten. Damit wird zugleich ein impliziter (der familiären Situation angepasster) Mindestlohn definiert, denn die gewährten Transfers entsprechen einem Erwerbseinkommen, das bei Bruttostundenlöhnen von ca. 4 bis 5 Euro (Alleinstehende) bis über 10 Euro (Verheiratete mit Kindern) erzielt werden würde. Die Zuzahlungen im Rahmen des ALG II verhindern zudem, dass das Einkommen gering bezahlter Beschäftigter unter das soziale Existenzminimum fallen kann. Ein Mindestlohn ist kein geeignetes Umverteilungsinstrument, weil ein erheblicher Teil der Bezieher gar nicht bedürftig im Sinne der Bedarfsgemeinschaften ist. So leben viele derjenigen Mindestlohnbezieher, die ihren Job behalten, nicht in Haushalten mit geringem Einkommen – etwa Zweitverdiener oder Jugendliche, die bei ihren Eltern wohnen. In diesen Fällen verteilt der Mindestlohn nicht nach der Bedürftigkeit um, sondern begünstigt auch die finanziell Bessergestellten. Umgekehrt kann ein Alleinverdiener auch nach Einführung eines Mindestlohns noch „arm“ sein und seinen persönlichen Bedarf nicht decken, wenn er eine mehrköpfige Familie hat. 2. Ein gesetzlicher Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze Lesen Sie weiter auf Seite 2: Es droht eine staatliche Lohnfestsetzung | ||||||||||||||||||||||||
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