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HANDELSBLATT, Dienstag, 6. Februar 2007, 14:43 Uhr
Gesundheitsreform

Basistarif wird für Ehepaare deutlich teurer


Der neue Basistarif in der privaten Krankenversicherung wird für Ehepaare teurer als bislang bekannt. Entgegen der ursprünglichen Pläne wird die Prämie für einen mitversicherten Ehepartner nicht auf 50 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt.


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Für den neuen Basistarif in der privaten Krankenkasse müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen, als bislang bekannt. Foto: dpa
Bild vergrößernFür den neuen Basistarif in der privaten Krankenkasse müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen, als bislang bekannt. Foto: dpa

BERLIN. Vielmehr wird der Höchstbeitrag für beide Ehepartner bei je 100 Prozent des Höchstbetrags zur GKV liegen, heißt es in der vom Bundestag am Freitag letztendlich verabschiedeten Fassung des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes“. Heute beträgt der GKV-Höchstbeitrag gut 500 Euro im Monat.

In der Gesetzesbegründung heißt es, „die nunmehr vorgesehene Streichung der Berücksichtigung bei der Bemessung des Höchstbeitrags vermeidet, dass auch gutverdienende Ehepaare durch einen Wechsel in den Basistarif von der Deckelung der Höchstbeiträge profitieren, die zur Vermeidung sozialer Härten ins Gesetz aufgenommen wurde“.

Außerdem müssen Kinder und Jugendliche – wie in der Privatversicherung üblich – ebenfalls separat versichert werden. Für sie dürfen die Versicherungen bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen bilden.

Der mit der Gesundheitsreform eingeführte Basistarif muss von jeder privaten Krankenversicherung in Deutschland ab 1. Januar 2009 angeboten werden. Der branchenweit einheitliche Leistungsumfang entspricht in etwa dem der GKV. Versicherer dürfen Kunden nicht abweisen; die Prämien dürfen sich nur nach Alter oder Geschlecht unterscheiden. Der neue Tarif steht allen offen, die bislang nicht krankenversichert sind, zuletzt aber privat versichert waren. Den Basistarif können ferner alle wählen, die mindestens sechs Monate lang freiwillig gesetzlich versichert sind. Versicherte, die bereits eine private Vollversicherung haben, können nur im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif wechseln.

Wer von einem Vollversicherungstarif in den Basistarif geht, kann den auf den Basistarif entfallenden Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen. Privatversicherte, die nach dem 1. Juli 2009 in den Basistarif wechseln wollen, müssen entweder älter als 55 Jahre sein oder bei Zahlung des Beitrags hilfebedürftig werden. Dann besteht das Wechselrecht in den Basistarif – aber nur in den der bisherigen Versicherung.


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