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HANDELSBLATT, Donnerstag, 20. März 2008, 14:03 Uhr
DKV und Victoria reichten Verfassungsbeschwerde ein

Private Kassen klagen gegen Gesundheitsreform

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform ist die angekündigte Klagewelle der privaten Krankenkassen gegen das Gesetz angelaufen. Mit der DKV und der Victoria Krankenversicherung haben die ersten beiden Privatkassen Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereich.


HB DÜSSELDORF. Das berichtete die ERGO-Versicherungsgruppe, zu der beide Versicherer gehören. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich gelassen. In der kommenden Woche - zum Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März - würden Einzelklagen von bis zu 24 weiteren Versicherungen folgen, die durch den Bonner Juristen Gregor Thüsing vertreten würden. Mit einer eigenen Klage gehe die Allianz nach Karlsruhe. Das Gericht werde die Beschwerden voraussichtlich bündeln.

Im Kern wendet sich die Branche gegen den Basistarif, zu dem die privaten Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser soll eine dauerhafte Alternative für alle Neuversicherten werden und bis Ende Juni 2009 auch den bisherigen Kunden offenstehen. Der Tarif orientiert sich hinsichtlich seiner Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung und darf auch nicht teurer sein.

Die PKV fürchte, dass viele Versicherte in diesen Tarif wechseln, um ihre Prämie zu reduzieren und die Übrigbleibenden diesen Tarif dann durch Mehrbelastungen subventionieren müssten, sagte der Sprecher. „Hier droht ein Schneeballeffekt.“

Für verfassungswidrig halten die Kassen auch die Möglichkeit zur Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Anbieters. „Jede Einzelmaßnahme ist schmerzlich und verletzt das Verfassungsrecht, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass die PKV in die Knie gezwungen wird“, sagte der Sprecher. Vor allem das Recht auf unternehmerische Freiheit werde verletzt. Die PKV gehe davon aus, „Erfolg zu haben“.

Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Reform habe die Branche sicherheitshalber dennoch erfüllt. So solle zwischen den Unternehmen ein Pool eingeführt werden, mit dem die Subventionsleistungen für den Basistarif verteilt werden sollen. Die gesamte Gesundheitsreform mit den die gesetzliche Krankenversicherung betreffenden Bereichen werde auch im Erfolgsfall wohl nicht rückgängig gemacht werden müssen.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: „Selbstverständlich ist es das gute Recht, gesetzliche Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.“ Das Ministerium halte die Regelungen für verfassungskonform. Die Private Krankenversicherung werde demnach auch kranke Menschen versichern müssen. PKV-Versicherte könnten erstmals ohne größere Nachteile das Versicherungsunternehmen wechseln. Das führe auch in der PKV zu mehr Wettbewerb. Einig sei man sich mit den Verfassungsressorts der Bundesregierung und der Mehrzahl der Verfassungsrechtler, die nicht als bezahlte Gutachter für die PKV tätig gewesen seien.


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