
 |  | Deutsche Fachärzte werden für ihre Terminvergabe kritisiert. Foto: dpa |
HB KÖLN/BERLIN. Eine Studie über drastisch längere Wartezeiten von Kassenpatienten hat die Debatte über eine Bevorzugung von Privatpatienten angeheizt. Bis zu dreimal so lange müssen gesetzlich Versicherte auf einen Termin bei bestimmten Fachärzten warten, ergab eine Studie der Universität Köln. Die Bundesärztekammer räumte am Dienstag ein, viele Ärzte versuchten gegen Ende eines
Quartals aus Abrechnungsgründen nicht akut nötige Behandlungen auf das nächste Vierteljahr zu verlegen. Der SPD-Politiker
Karl Lauterbach, in dessen Uni-Institut die Studie entstanden war, warnte vor medizinischen Risiken durch Wartezeiten.
Ärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wiesen dies zurück.
Den Nachweis der verlängerten Wartezeiten hatten Telefonanfragen bei 189 Praxen im Raum Köln-Bonn-Leverkusen
ergeben, die Mitarbeiter des Kölner Uni-Instituts für Gesundheitsökonomie als Tester durchführten. Besonders gravierend seien
Unterschiede bei Magenspiegelungen, sagte der kommissarische Institutsleiter Markus Lüngen der dpa und bestätigte damit
einen Bericht des „Kölner Stadt- Anzeiger“. So mussten Kassenpatienten im Schnitt 36,7 Tage auf eine Spiegelung warten,
Privatpatienten nur 11,9 Tage.
„Beschwerden, die eine Magenspiegelung notwendig machen, können auf Blutungen oder eine Krebserkrankung
zurückgehen“, sagte Lauterbach der Zeitung. „Es handelt sich also um Untersuchungen, bei denen Verzögerungen keine
Kavaliersdelikte sind.“ Lauterbach ist als Direktor des Instituts wegen seines Bundestagsmandats beurlaubt. Im Sender N24
warnte der Politiker vor einer Zwei-Klassen-Medizin, weil viele Spezialisten bald gar keine Kassenpatienten mehr nähmen.
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, sagte dagegen: „Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte
kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind.“ Viele Ärzte behandelten
Patienten in den letzten Tagen und Wochen des Quartals kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen zu
verlegen.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte bereits vor einiger Zeit die Einstellung der Behandlung von Kassenpatienten
gegen Ende einer Abrechnungsperiode als widerrechtlich kritisiert. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums berichtete,
einige Kassen bemühten sich im Fall von Verzögerungen bereits selbst telefonisch um baldige Termine für ihre Versicherten.
Aus Ministeriumssicht wird der geplante Gesundheitsfonds die Anreize für die Kassen für solch kundenfreundliche Angebote
steigern.
Hoppe und der KBV-Vorsitzende Andreas Köhler wiesen die Kritik Lauterbachs zurück: „Die Kollegen vergeben Termine
unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist.“ Köhler
betonte, sie seien nicht verpflichtet, jeden Patienten so schnell wie möglich dranzunehmen. Viele Ärzte bräuchten aber
Zusatzeinnahmen aus der privaten Krankenversicherung. Der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung,
Volker Leienbach, sagte, die wahrnehmbaren Unterschiede im Service zwischen privaten und gesetzlichen Kassen seien in der
Budgetierung der gesetzlichen Versicherung begründet.
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