
 |  | Kritiker glauben, dass gesetzlich Versicherte lange auf einen Arzttermin warten müssen. Foto: dpa |
HB BERLIN. Die SPD will gleiche Arzthonorare für die Behandlung von gesetzlich und privat Versicherte einführen, um die langen Wartezeiten für Kassenpatienten zu beseitigen. „Wir brauchen gleiche Honorare für Ärzte für gleiche Leistungen. Dafür benötigen wir eine
einheitliche Honorarordnung, die für gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen gilt“, sagte SPD-Vizechefin Andrea
Nahles am Donnerstag. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, in den laufenden Gesprächen über ein neues Honorarsystem für Kassenärzte müsse auch über die Vergütung von Leistungen für Privatpatienten geredet werden. Am Ende müsse ein
gemeinsames Abrechnungssystem stehen. Die Anreize zur Bevorzugung und Privilegierung von Privatversicherten würden
damit abgeschafft. „Nur so ist zu verhindern, dass wir im deutschen Gesundheitssystem amerikanische Verhältnisse bekommen“, sagte er.
Bisher erhalten Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten mehr Geld als für gesetzlich Versicherte. Kritiker sehen darin
einen Grund, warum privat Versicherte oftmals schneller Termine für medizinische Untersuchungen und Behandlungen
bekommen. Eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie der Kölner Universität hatte ergeben, dass der Unterschied bei
den Wartezeiten von 4,6 Arbeitstagen für einen Hörtest bis hin zu 25 Arbeitstagen für eine Magenspiegelung reicht.
Nahles betonte, von der von ihr geforderten Honorarangleichung würden vor allem die Ärzte profitieren, die viele oder nahezu
ausschließlich gesetzlich Versicherte behandelten, zum Beispiel in sozialen Brennpunktvierteln und in den neuen
Bundesländern. Die in der Studie beschriebenen Zustände könnten so verhindert werden.
Lauterbach regte an, den Finanzierungsrahmen für die Ärzte insgesamt aufzustocken. „Dadurch entsteht eine Situation, in der
alle gewinnen: Die Ärzte verdienen insgesamt besser und für 90 Prozent der Versicherten gibt es bessere Leistungen.“ Die
Union forderte er auf, sich dem Vorschlag nicht zu verweigern. Bisher habe sie eine gleiche Bezahlung für gesetzlich und privat
Versicherte mit der Begründung abgelehnt, dass es keine „Zwei-Klassen-Medizin“ gebe. Bundesärztekammer und
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten die unterschiedlichen Wartezeiten jedoch eingeräumt. Anders als von diesen
dargestellt, handele es sich nicht nur um Service-Unterschiede. Vielmehr müssten Kassenpatienten derzeit teils wochenlang
zum Beispiel mit einer Krebsangst leben.
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