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26.07.2007 
Teil des geplanten RAG-Börsengangs

Bund trennt sich von Bergmannswohnungen

von Sven Afhüppe und Jürgen Flauger

Die Bundesregierung hat ihren Anteil an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten (THS) abgetreten. In einem Vergleichsvertrag, dessen Eckpunkte dem Handelsblatt vorliegen, verzichtet das Bundesfinanzministerium auf seine Ansprüche auf das Bergmannssiedlungsvermögen. Im Gegenzug erhält es dafür von der THS eine Abfindung in Höhe von 450 Mill. Euro.

Die Hauptverwaltung der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten ist in der ehemaligen Zeche Nordstern in Gelsenkirchen. Foto: THSLupe

Die Hauptverwaltung der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten ist in der ehemaligen Zeche Nordstern in Gelsenkirchen. Foto: THS

BERLIN/DÜSSELDORF. Der Betrag soll in vier Jahres-Tranchen ab Ende 2008 gezahlt werden. Eigentümer des Immobilienunternehmens, zu dem knapp 80 000 Wohnungen gehören, werden damit zu jeweils 50 Prozent die RAG, die frühere Ruhrkohle AG, und die Gewerkschaft IG BCE.

Der Rückzug des Bundes aus den Bergmannswohnungen ist Teil des geplanten Börsengangs der RAG im nächsten Jahr. Bereits heute gehören zur Immobiliensparte des Essener Konzerns etwa 70 000 Wohnungen. Zusammen mit den Bergmannswohnungen kann die RAG rund 150 000 Immobilien in den Börsengang einbringen. Experten schätzen den Verkaufswert der THS-Immobilien auf rund 3,5 Mrd. Euro. Die Bundesregierung sowie die Kohleländer Nordrhein-Westfalen und das Saarland hatten mit RAG-Vorstandschef Werner Müller vereinbart, dass die Konzernsparten Energie, Chemie und Immobilien nicht einzeln verkauft werden, sondern geschlossen an die Börse gebracht werden. Nach Informationen des Handelsblatts aus Konzernkreisen plant die RAG-Spitze, zu einem späteren Zeitpunkt auch den Gewerkschaftsanteil an THS zu übernehmen.

Damit der Vertrag wirksam wird, muss das Bergmannssiedlungsgesetz geändert werden. Die Überarbeitung hat das Bundesverkehrsministerium übernommen, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Den Abfindungsbetrag selbst wird das Bundesfinanzministerium als Privatisierungserlös verbuchen.

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