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12.04.2007 
Subventionen in Frage gestellt

Glos greift Förderung von Ökostrom an

von Klaus Stratmann

Erneuerbare Energien ja, aber nicht um jeden Preis: Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kritisiert anhand einer aktuellen Studie die Förderungen für alternative Stromerzeugung. Wirtschaftlich gesehen gehen die Subventionen auf Kosten der Endabnehmer.

BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat die Auseinandersetzung um die Förderung der erneuerbaren Energien eröffnet. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Förderung der Stromproduktion aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse an einigen Stellen erheblich reformiert werden muss. Der Ökostrom wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Anlagenbetreiber erhalten für Ökostrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen, Vergütungen, die zum Teil erheblich über den Marktpreisen liegen. Das Gesetz legt die Kosten auf die Verbraucher um.

Union und SPD haben sich darauf verständigt, die EEG-Förderung zu überprüfen. Dazu heißt es in der Koalitionsvereinbarung, das EEG solle in seiner Grundstruktur fortgeführt werden. Man werde „aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 überprüfen“.

Die vom Leipziger Institut für Energetik und Umwelt gemeinsam mit dem Prognos-Institut erstellte Studie, die dem Handelsblatt vorliegt, empfiehlt, mehrere Stellschrauben zu justieren. So sei etwa die Stromerzeugung aus Klär- und Deponiegas „von den Vergütungen durch das EEG nicht abhängig“. Daher könnten diese Technologien aus dem EEG gestrichen werden.

Dagegen empfehlen die Gutachter, die Vergütung für kleine, neu errichtete Wasserkraftwerke anzuheben. Eine Kürzung der Vergütung sei bei Photovoltaik-Dachanlagen geboten. Die Gutachter halten nicht nur die Vergütungshöhe für ausschlaggebend. So wollen sie etwa die Dauer der Vergütung für Geothermieanlagen anheben und für Grubengasanlagen senken. Für auf dem Land installierte Windkraftanlagen sehen die Autoren schwindende Effizienzsteigerungspotenziale.

Da für diese Anlagen „aus heutiger Sicht nur noch geringe Kostenreduktionen erwartet werden können“, mache es Sinn, die Degression der Vergütungssätze zu vermindern. Mit anderen Worten: Die Vergütungssätze für diese Anlagen sollen langsamer abgesenkt werden. Beim Inkrafttreten des EEG war man davon ausgegangen, dass die Windkraftanlagen kontinuierlich an Effizienz gewinnen würden und – gemessen an konventionellen Kraftwerken – rasch konkurrenzfähig würden. Daher sinken die Vergütungssätze Jahr für Jahr. Auch bei der Windkraft auf hoher See mahnt die Studie zu behutsamem Vorgehen: Man solle so lange mit dem Einsetzen der Degression warten, „bis mehrjährige Betriebserfahrungen mit mehreren Anlagen vorliegen“.

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