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27.06.2007 
Erneuerbare Energien Gesetz

Weniger Förderung für die Solarwirtschaft

Die Bundesregierung will Ökostrom scheinbar durch eine massive Ausweitung der Förderung für Windanlagen auf hoher See fördern. Die Solarwirtschaft muss sich nach den ersten bekannt gewordenden Details des geänderten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hingegen auf geringere finanzielle Mittel einstellen.

Die Solarbranche gilt seit längerm als zu stark gefördert. Foto: dpaLupe

Die Solarbranche gilt seit längerm als zu stark gefördert. Foto: dpa

HB BERLIN. Die Vergütung für den Energie aus den Windanlagen auf hoher See solle um gut ein Drittel angehoben werden, sagten über die Planungen Informierte am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. Verbesserungen werde es zudem für Kraftwerke auf Biomasse-Basis geben, vor allem wenn diese Strom und Wärme zusammen produzierten.

Die Solarwirtschaft muss sich den Angaben zufolge hingegen auf Kürzungen einstellen: So soll die Vergütung für Strom aus neuen Dachanlagen künftig jährlich um sieben Prozent statt wie bisher um fünf Prozent sinken. Bei Freiflächenanlagen soll diese so genannte Degression auf 8,5 Prozent von 6,5 Prozent steigen. Das Bundesumweltministerium wollte die Angaben nicht kommentieren.

Nach diesen Planungen soll das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geändert werden, dass die Förderung des Ökostroms regelt. Das Umweltministerium will in den nächsten Wochen eine Bilanz des bisherigen EEG vorstellen und Änderungen vorschlagen. Die boomende Solarbranche, die vergleichsweise wenig Strom produziert, gilt seit längerem als zu stark gefördert. Dagegen wird auf die Windenergie aus Anlagen auf hoher See gesetzt, die in Deutschland noch im Projektstadium ist. Daher sollen den Angaben zufolge auch die bisherigen Fristen, die eine besonders hohe Förderung bis 2008 vorsahen, abgeschafft werden. Eine Reihe von Großkonzernen wie Vattenfall Europe, RWE und E.ON haben Interesse an den Einstieg in die Offshore-Windenergie bekundet, der mit großen Investitionen verbunden ist.

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