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05.11.2007 
Tabelle

Bisherige Freibeträge und Steuersätze für Erben

Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer. Aber auch nach der von Bund und Ländern angestrebten Reform wird es Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe geben. Allerdings anders als heute. Nachfolgend eine Übersicht der bisherigen Freibeträge und Tarife:

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben werden bislang drei Steuerklassen unterschieden.

BISHERIGE FREIBETRÄGE UND STEUERTARIFE
Steuerklasse I Steuerklasse I Steuerklasse I Steuerklasse
II
Steuerklasse III
Wert des VermögensEhegattenKinderEnkelGeschwister, Neffen/Nichtenalle übrigen Erben
abzüglich Freibetrag von:307.000 €205.000 €51.200 €10.300 €5.200 €
Steuersatz bei einem Vermögen
bis 52.0007 %7 %7 %12 %17 %
bis 256.00011 %11 %11 %17 %23 %
bis 512.00015 %15 %15 %22 %29 %
bis 5.113.00019 %19 %19 %27 %35 %
bis 12.783.00023 %23 %23 %32 %41 %
bis 25.565.00027 %27 %27 %37 %47 %
> 25.565.00030 %30 %30 %40 %50 %
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