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31.01.2008 
Erbschaftsteuer

Unions-Länder wollen Firmenerben entlasten

Die unionsgeführten Bundesländer pochen auf Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform. Wie aus der Finanzministerkonferenz verlautete, verlangen CDU und CSU vor allem, die Bedingungen für die geplante Begünstigung von Firmenerben zu entschärfen.

HB BERLIN. Sollten sich die Unions-Länder mit ihren Anträgen durchsetzen und es dadurch zu weiteren Steuerausfällen kommen, wolle die SPD-Seite im Gegenzug nochmals über die Gegenfinanzierung reden. Die Union befürchtet jedoch keine höheren Steuerausfälle durch nachträgliche Korrekturen. Ein Scheitern der Reformpläne wird weiter ausgeschlossen. Die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen am 15. Februar beginnen.

Der Entwurf basiert auf dem Kompromiss, den eine Bund-Länder- Gruppe der Koalition unter Führung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ausgehandelt hatte. Danach müssen unter anderem Firmenerben den Betrieb mindestens 15 Jahre lang weiter führen, um von einer Steuerbefreiung zu profitieren. Die Union verlangt eine Haltefrist von nur zehn Jahren. Zudem will sie Betriebsvermögen von Kleinstbetrieben unabhängig von sonstigen Verschonungsregeln komplett steuerfrei lassen. 150 000 Euro würden nicht besteuert.

Befürchtungen der SPD-Seite, dass durch solche Änderungen das Steueraufkommen von jährlich etwa vier Mrd. Euro für die Länder nicht mehr ganz gehalten werden könne, hält Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) für unbegründet. „Wir sind nicht dieser Meinung.“ Die Änderungen beträfen den Unternehmensteil, der etwa 600 Mill. Euro ausmache. Die Administrierbarkeit müsse insgesamt verbessert und die Bürokratielast verringert werden.

Nach Angaben von Bayerns Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon (CSU) hat der Finanzausschuss des Bundesrates mehrheitlich empfohlen, die Haltefrist, in der für die Steuerbefreiung kein Betriebsvermögen entnommen oder veräußert werden darf, von fünfzehn auf zehn Jahre zu verkürzen. Verhindert werden solle auch, dass ein Erbe, der den Betrieb über 14 Jahre fortgeführt hat, den Verschonungsabschlag vollständig verliert, weil er den Betrieb im Jahr 15 aufgeben muss. Zudem solle die Bundesregierung Möglichkeiten für differenzierte Steuersätze aufzeigen, um nahe Verwandte nicht fremden Dritten gleichzustellen. Auch sollten auch Pachtfälle in der Landwirtschaft begünstigt werden.

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